Das kantonale Gericht hat die Freiheitsstrafe für einen pädophilen Freiburger bestätigt. Er hat einen Buben sexuell missbraucht.
Der Eingang zu den Gerichtsbehörden an der Route des Arsenaux 17 in Freiburg.
Der Eingang zu den Gerichtsbehörden an der Route des Arsenaux 17 in Freiburg. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann aus Freiburg hat einen Neunjährigen sexuell genötigt.
  • Seine Haftstrafe von 52 Monaten wurde nun vom Kantonsgericht bestätigt.
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Das Freiburger Kantonsgericht hat eine 52-monatige unbedingte Freiheitsstrafe gegen einen mehr als 70-jährigen pädophilen Freiburger bestätigt. Der Mann wurde wie schon vor erster Instanz schuldig befunden, einen Buben und einen Behinderten sexuell missbraucht zu haben.

Während der Mann die sexuellen Handlungen mit dem neunjährigen Knaben aus dem westafrikanischen Land Benin zugab, bestritt er die Vorwürfe der sexuellen Nötigung und der Schändung. Diese Beschwerde wies das Freiburger Gericht aber am Mittwoch ab.

Die Übergriffe auf den erwachsenen Behinderten spielten sich 2014 in einem Freiburger Ortschaft ab, jene auf den neunjährigen Knaben ein Jahr später im afrikanischen Land Benin. Der Freiburger unterstützte die Familie des Knaben seit Jahren finanziell. Als der Mann der Familie Betten kaufte, kam es zu den Übergriffen.

Der Freiburger wollte mit seiner Beschwerde erreichen, dass die zweite Instanz ihn zu einer bedingten Strafe von 20 Monaten verurteilt. Doch fand das Kantonsgericht, der Verurteilte habe zwar keine körperliche Gewalt gegen den Neunjährigen angewendet, dafür aber psychische. Er habe sich als Wohltäter ausgegeben und die Situation ausgenützt – ebenso wie die Wehrlosigkeit des Behinderten.

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