Pädophiler legt vor Zürcher Obergericht überraschend Geständnis ab
Ein Pädophiler, der sich am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht verantworten musste, hat überraschend ein Geständnis abgelegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 33-jähriger Schweizer gibt vor dem Zürcher Obergericht überraschend ein Geständnis ab.
- Dabei soll er per Skype eine Frau dazu angeleitet haben, ein Mädchen zu missbrauchen.
- Er anerkenne den Vorwurf, auch wenn er sich nicht mehr im Detail erinnern könne.
Der 33-jährige Schweizer, der sich am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht verantworten musste, hat überraschend ein Geständnis abgelegt. Er gab zu, eine Frau auf den Philippinen per Skype dazu angeleitet zu haben, ein Mädchen zu missbrauchen. Bisher hatte der 33-Jährige die Tat immer abgestritten.
Das sei «ein Rollenspiel» gewesen, mit volljährigen Darstellerinnen, betonte er in allen Befragungen. Eines der beiden Cam-Girls sei zwar von «zarter Statur» und rasiert gewesen, aber sicher nicht minderjährig.
Vor Obergericht – und mit einem neuen Anwalt an seiner Seite – legte der Mann nun plötzlich ein Geständnis ab. Er anerkenne den Vorwurf, auch wenn er sich nicht mehr im Detail erinnern könne. «Es tut mir unglaublich leid, dass ich mich verleiten liess, so etwas zu tun.» Er hasse sich dafür, sagte er unter Tränen.
Strafmass wäre deutlich milder als im Jahr 2019
Auslöser für das Bestellen eines «Live-Missbrauchs» waren gemäss dem 33-Jährigen seine schweren psychischen Probleme, die unter anderem zu chronischen Schmerzen führten. Sein Anwalt erklärte, dass der Beschuldigte seine depressiven Gefühle so für kurze Zeit reduzieren konnte. «Es gab ihm ein Gefühl von Dominanz und Macht.»
Der Anwalt beantragte wegen des Geständnisses einen Schuldspruch wegen Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit Kindern und Anstiftung zur Schändung. Dafür sei sein Mandant mit maximal 30 Monaten Freiheitsstrafe zu bestrafen, 10 Monate unbedingt, 20 mit Bewährung.
Dieses Strafmass wäre aber deutlich milder als jenes, welches das Bezirksgericht Zürich im Jahr 2019 verhängte. Es hatte den Schweizer erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Dazu erhielt er die Auflage, eine Therapie zu machen. Diese absolviert er bereits.
Wegen des plötzlichen Geständnisses fällte das Obergericht am Dienstag kein Urteil. Dieses wird nun schriftlich eröffnet. Allenfalls gibt das Gericht auch ein weiteres psychiatrisches Gutachten über den Beschuldigten in Auftrag.
Identität der Frau und des Kindes nicht geklärt
Vom bestellten «Live-Missbrauch» hat die Zürcher Justiz zwar keine Beweisbilder. Die Staatsanwaltschaft konnte dafür die Skype-Chats sichern, in denen der Schweizer während mehrerer Tage mit einer Filippina über die Art der «Show» und den Preis feilschte. Man einigte sich schliesslich auf 170 US-Dollar.
Auch die detaillierten Anweisungen, welche der Schweizer per Skype-Chat gab, liegen vor. Auf seine Instruktionen hin missbrauchte die Filippina schliesslich ein dreijähriges Mädchen. Die Identität der Frau und des Kindes konnten nicht geklärt werden.
Ans Licht kam die Tat, weil die Bundespolizei den Zürcher Behörden einen Hinweis gab und diese schliesslich den Computer des Mannes durchsuchten. Neben den Skype-Chats fand die Polizei dort weiteres kinderpornografisches Material sowie Aufnahmen mit Tieren.