Parkkontrollen-Firma in Bülach: Chefs wegen Erpressung angeklagt
Zwei Geschäftsführern droht der Gerichtsprozess. Sie haben durch strittige Methoden für erheblichen Unmut unter Parkenden in Bülach und Winterthur gesorgt.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Parkkontrollfirmen-Chefs sind unter anderem wegen Erpressung angeklagt.
- Das Unternehmen hat bis zu 90 Franken für Parkverstösse auf Privatgrundstücken gefordert.
- Die Vorfälle ereigneten sich in Bülach und Winterthur.
Es begann mit einer privaten Parkplatzkontrollfirma, die sich ein altbekanntes Geschäftskonzept zunutze machte. In Auftrag von Parkplatzbesitzern setzte sie Parkverbote durch und forderte Umtriebsentschädigungen von Personen, die ohne Berechtigungen parkierten.
Doch es waren die Geschäftspraktiken der Firma, die aufgrund ihrer Intensität und Häufigkeit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und Behörden zu sich zogen.
Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, gerieten dabei die Gemeinden Bülach und Winterthur in den Fokus. Hier wurden fast 600 solcher Umtriebsentschädigungen verteilt. Es wurde bis zu 90 Franken für einen Parkverstoss auf Privatland gefordert.
Die auffallende Ähnlichkeit dieser Gebühren mit den Bussen der Stadtpolizei Bülach war ein Punkt, der Fragen aufwarf.
Methoden führten zu Beschwerden und Anzeigen
Die Methoden des Unternehmens erzeugten einen deutlichen Unmut unter den Betroffenen. Bei ausbleibenden Zahlungen folgte rasch eine «Verzeigungsankündigung/Betreibungsandrohung».
Sollte auch danach die Rechnung nicht binnen zehn Tagen beglichen sein, drohte die Firma mit einem Strafantrag und einer Betreibung zur Kostendurchsetzung. Ein solches Vorgehen blieb nicht ohne Folgen. Zahlreiche Beschwerden und Anzeigen von Betroffenen häuften sich.
Im Juni 2022 hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen die verantwortlichen Führungskräfte eröffnet. Den Unternehmensleitern wird gewerbsmässige Erpressung, Amtsanmassung und Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeworfen.
Anklage und mögliche Gerichtsverhandlung
Hierbei gilt die Unschuldsvermutung. Die Firma selbst erwiderte auf Anfrage des «Tagis», dass die Vorwürfe nicht zuträfen. Die Bekämpfung von Parkplatzmissbrauch sei und bleibe legal, und man schütze das Eigentum der Auftraggeber gegen Personen, die sich nicht an Regeln hielten.
Ein Gerichtsverfahren ist wahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft hält die Verdachtsgründe für ausreichend und kann aufgrund der Anfrage nach Freiheitsstrafen von über sechs Monaten keine Strafbefehle erlassen. Bei Bestätigung der Anklage wird das zuständige Bezirksgericht Bülach einen Gerichtstermin festlegen.