Parlament beugt sich über neuste Anpassungen beim Covid-Gesetz
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat am Freitag neue Gelder im Kampf gegen die Corona-Krise gesprochen.
- Deshalb berät das Parlament nun Änderungen am Covid-Gesetz.
- Diese wurden dabei zuvor noch gar nicht fertig beraten.
In Zeiten von Corona geht es im parlamentarischen Prozess schnell voran: Weil der Bundesrat am Freitag neue Gelder im Kampf gegen die Corona-Krise gesprochen hat, berät das Parlament Änderungen am Covid-Gesetz, während frühere noch gar nicht fertig beraten wurden.
In den vergangenen zwei Wochen hatten sich National- und Ständerat bereits über das Covid-19-Gesetz gebeugt und um die Details gefeilscht. Das Gesetz wurde erst in der Herbstsession verabschiedet und in Kraft gesetzt. Weil der Bundesrat Mitte November aber bereits ein erstes Mal nachjustiert hatte, musste es bereits angepasst werden.
Bundesrat stellt 1,5 Milliarden Franken zur Verfügung
Nun hat der Bundesrat am Freitag erneut Nachbesserungen bei den Massnahmen vorgenommen. Dabei hat er auch entschieden, zusätzlich 1,5 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen, um jene Unternehmen zu unterstützen, die am stärksten von den Massnahmen betroffen sind. 750 Millionen sollen gemeinsam von Bund und Kantonen getragen werden, wobei die Kantone 33 Prozent beisteuern sollen. 750 Millionen Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen.
Ursprünglich waren im Gesetz 600 Millionen Franken für Härtefälle vorgesehen. Mit der Erhöhung von November um 400 Millionen und den am Freitag gesprochenen 1,5 Milliarden sind mittlerweile insgesamt 2,5 Milliarden Franken vorgesehen.
Der Ständerat beugt sich am Montagnachmittag als Erstes über die neuerlichen Änderungen. Der Bundesrat hat am Freitag dem Parlament beantragt, die Änderungen noch in dieser Wintersession zu beschliessen.
Hürden für Bezug von Hilfen soll gesenkt werden
Dazu gehören aber noch weitere Anpassungen. So sollen nicht mehr nur Kulturunternehmen Ausfallentschädigung beantragen können, sondern auch Kulturschaffende. Ausserdem sollen die Hürden für den Bezug von Hilfen gesenkt werden. Der Bundesrat möchte die Voraussetzungen für den Bezug der Härtefall-Gelder selbst regulieren können, damit er die Bedingungen für Betriebe lockern kann, die allenfalls mehrere Monate schliessen müssen.
Mit dem Covid-19-Gesetz, das bereits in Kraft ist, werden notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nachträglich legitimiert und bis Ende 2021 verlängert. Gegen das Gesetz dürfte ein Referendum zustande kommen.