Parlament entscheidet über präventive Einreisekontrollen
In Rahmen einer Weiterentwicklung des Schengen-Rechts muss die Schweiz das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (Etias) einführen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die EU hat neue Regeln zum Grenzschutz und zur inneren Sicherheit erlassen.
- Weil dies eine Weiterentwicklung des Schengen-Rechts ist, muss die Schweiz sie übernehmen.
Das Parlament kann über neue EU-Regeln zum Grenzschutz und zur inneren Sicherheit entscheiden. Es geht um erweiterte Möglichkeiten für die Fahndung und präventive Kontrollen bei der Einreise in den Schengen-Raum. Zu diesem gehört auch die Schweiz.
Er verspricht sich davon zusätzliche Sicherheit in den Schengen-Mitgliedstaaten, darunter der Schweiz.
Weiterentwicklung Schengen-Recht
Das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (Etias) ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Rechts, das die Schweiz übernehmen muss. Es soll ermöglichen, Risiken zu ermitteln, die mit der Einreise von nicht visumspflichtigen Drittstaaten-Angehörigen in den Schengenraum sind.

Etias enthält zudem eine Überwachungsliste. Diese enthält Daten von Personen, die einer terroristischen oder anderen schweren Straftat verdächtigt werden oder bei welchen entsprechende Anhaltspunkte bestehen. Das Etias-System wurde von der EU im Herbst 2018 beschlossen.
Beantragung von Einreisegenehmigung
Wer einreisen will, muss via Webseite oder App eine Genehmigung beantragen. Eingegeben werden müssen neben Daten zur Person die berufliche Tätigkeit, und es müssen persönliche Fragen beantwortet werden. Etwa zu Einträgen ins Strafregister oder Aufenthalte in Kriegsgebieten. Auch Minderjährige brauchen ein Gesuch.

Das Stellen eines Gesuchs kostet 7 Euro Gebühr, wie den Erläuterungen des Bundesrates zu entnehmen ist. Die nationale Etias-Stelle entscheidet anhand der Eingaben, ob die Einreise bewilligt wird. Wird diese verweigert, kann der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin den Entscheid anfechten.
Speicherung von IP-Adresse
Das System speichert auch die IP-Adresse, von der aus das Gesuch eingereicht wurde. Die Prüfung des Gesuchs erfolgt automatisiert, indem die Angaben mit anderen Datenbanken abgeglichen werden. Ziel ist, Personen zu ermitteln, die eine Gefährdung für die Sicherheit im Schengen-Raum oder ein Migrationsrisiko darstellen.
Ohne diese Genehmigung können Drittstaatenangehörige nicht mehr in die Schweiz einreisen. Damit die Schweiz Etias einführen kann, muss das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) angepasst werden. Da mit Etias und der Reisegenehmigung die Einreisebedingungen für Angehörige von Drittstaaten ändern.
Trotz Genehmigung kann Einreise verweigert werden
Hat jemand die Genehmigung erhalten, bedeutet das laut Botschaft nicht, dass die Einreise automatisch möglich ist. Seien die übrigen Voraussetzungen bei der Grenzkontrolle nicht erfüllt, kann die Einreise trotz Genehmigung verweigert werden.
Bürgerinnen und Bürger eines Schengen-Staates und der EU fallen nicht unter die Verordnung, die Etias regelt. Ausnahmen gelten unter anderem auch für anerkannte Flüchtlinge, Staatenlose sowie Menschen, die ein Aufenthaltsrecht in einem Schengen-Staat haben.