Um sich vor weiteren Krisen zu schützen, hat das Parlament entschieden, sich zu rüsten. Dazu hat die SPK-N eine Vorlage erarbeitet.
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Das Parlament soll in künftigen Krisensituationen schneller handeln können. Das fordert eine Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament möchte sich im Hinblick auf künftige Krisen rüsten.
  • Deswegen hat die SPK-N eine Vorlage erarbeitet.
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Das Parlament will sich für künftige Krisensituationen rüsten: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat eine Vorlage ausgearbeitet. Nach dieser kann die Bundesversammlung jederzeit tagen und ihr rechtliches Instrumentarium flexibel einsetzen.

Die Kommission hat einstimmig verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts in die Vernehmlassung geschickt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Zuvor hatten beide zuständigen Kommissionen zwei entsprechenden parlamentarischen Initiativen Folge gegeben. Ihr Ziel: Die Handlungsfähigkeit des Parlaments soll auch in Krisensituationen jederzeit gewährleistet sein.

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Das Parlament ist mit Gesetzesanpassungen grundsätzlich einverstanden. - Keystone

Heute kann die Bundesversammlung sowohl Massnahmen vom Bundesrat verlangen als auch selber Verordnungen und dringliche Bundesgesetze ausarbeiten. Insbesondere zu Beginn der Corona-Krise zeigte sich aber, dass der parlamentarische Einfluss beschränkt war. Das Problem seien in erster Linie fehlende Ressourcen. Teilweise träge Strukturen und fehlende Mehrheiten gewesen, heisst es in der Mitteilung der SPK-N.

«Als letzte Ausweichmöglichkeit»

Künftig sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Räte notfalls und «als letzte Ausweichmöglichkeit» auch virtuell tagen können. Zudem sollen ausserordentliche Session unter bestimmten Voraussetzungen «unverzüglich» einberufen werden können. Nur, wenn dies ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat verlangt.

Weiter sollen die parlamentarischen Instrumente wie die Motion und die parlamentarische Initiative unter bestimmten Voraussetzungen rasch eingesetzt werden können. Dies, indem bestimmte Fristen verkürzt werden. Die heutige Verwaltungsdelegation soll durch eine Verwaltungskommission ersetzt werden. Deren Mitglieder sind für vier Jahre gewählt und gehören nicht gleichzeitig den Ratsbüros an.

Schliesslich soll der Bundesrat Entwürfe für sogenannte «Notverordnungen» den parlamentarischen Kommissionen immer zur Konsultation vorlegen müssen. Damit diese eine Stellungnahme abgeben können. Die Vorlage geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat und soll in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt werden.

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