Parlamentskommissionen wollen neue Regeln für Regulierung des Wolfs
Die Ausbreitung des Wolfs müsse gestoppt werden, finden die Umweltkommissionen beider Räte. Deshalb soll das Jagdgesetz rasch geändert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Wolf soll künftig präventiv abgeschossen werden können.
- Dafür sprechen sich die Umweltkommissionen beider Räte aus.
- Die sollen so Wolfsbestände auf einem «für Tierhaltung tolerablem Niveau» gehalten werden.
Die Umweltkommissionen beider Räte wollen die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs stoppen. Nach der Ständeratskommission hat sich auch die Umweltkommission des Nationalrats (Urek-N) für eine rasche Änderung des Jagdgesetzes ausgesprochen.
Im Herbst 2020 hatte die Schweizer Stimmbevölkerung eine umfassende Revision des Jagdgesetzes bachab geschickt. Teil der Vorlage war die Lockerung des Wolfsschutzes durch präventive Abschüsse. Deshalb sind präventive Eingriffe in ein Wolfsrudel weiterhin nicht zulässig.
Wolfsbestände auf «für Tierhaltung tolerablem Niveau» halten
Laut den zuständigen Parlamentskommissionen war die Wolfsregulierung jedoch bei der Abstimmung im Kern unbestritten. Deshalb lancieren sie nun einen zweiten Anlauf für eine Änderung des Jagdgesetzes. Ohne Gegenstimme gab die Urek-N einer entsprechenden parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission Folge, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Ständeratskommission soll jetzt rasch einen Vorentwurf ausarbeiten.
Gemäss Initiativtext sollen Wölfe künftig wie Steinböcke präventiv abgeschossen werden können. Durch eine aktive Regulierung sollen die Wolfsbestände regional auf einem für die Tierhaltung tolerablen Niveau gehalten werden können. Das, ohne die Bestände zu gefährden.
Konkret soll die Regulierung von Wolfsbeständen zusätzlich zum zumutbaren Herdenschutz zulässig sein. Dort, «wo aufgrund der hohen Wolfsdichte die Landwirtschaft gefährdet ist».
Ausbreitung des Wolf stoppen
Die geplanten Regulierungsmassnahmen sowie deren Zielsetzung sollen wie bei den Steinböcken von den Kantonen begründet werden müssen. Wölfe, die auffallen, weil sie Siedlungen und Menschen bedrohlich nahekommen oder den Herdenschutz umgehen, sollen ebenfalls erlegt werden dürfen.
Die Vorlage hat gute Chancen, am Schluss umgesetzt zu werden. Die beiden Parlamentskommissionen sagten beide deutlich Ja zum Grundsatz, die Ausbreitung des Wolfs zügig zu stoppen. Anders als noch bei der gescheiterten Jagdgesetzrevision handelt es sich um einen breit abgestützten Kompromiss verschiedener Interessenvertreter. Namentlich sind das die Kantone und verschiedene Schutz- und Nutzungsorganisationen.
Angesichts der raschen Zunahme des Wolfsbestands und der damit verbundenen Probleme, müsse rasch gehandelt werden. Insbesondere in den Bergregionen, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste. In den vergangenen drei Jahren hat sich die Zahl der Wölfe in der Schweiz verdoppelt.
Herdenschutz bleibt
Wichtig ist den Parlamentskommissionen, dass die Herdenschutzmassnahmen weiterhin aufrechterhalten und möglichst vollumfänglich abgegolten werden. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantone soll bestehen bleiben.
Einer parlamentarischen Initiative, die die Kompetenz zum Abschuss den Kantonen zuteilen will, gab die Urek-N deutlich keine Folge. Dafür beschloss die Nationalratskommission, zuhanden der Finanzkommission einen Antrag für einen Nachtrag zum Voranschlag 2022 zu stellen. Damit sollen kurzfristig zusätzliche Mittel in Höhe von 5,7 Millionen Franken für Not-Schutzmassnahmen bereitgestellt werden.