Perverser Deutscher verurteilt – darf in der Schweiz bleiben

Etienne Sticher
Etienne Sticher

Weinfelden,

Ein Deutscher wird wegen Pornografie mit Kindern und Tieren zu einer Busse verurteilt. Er darf in der Schweiz bleiben – dank seinem Arbeitgeber.

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Ein Deutscher wurde verurteilt, weil er Kinder- und Tierpornografie besass. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Deutscher wurde verurteilt, weil er Kinder- und Tierpornografie besass.
  • Er verbreitete das Material aber nicht weiter.
  • Deswegen und wegen seines Arbeitgebers konnte er einen Landesverweis abwenden.

Unzählige schwer anzusehende Bilder fanden Ermittler auf dem Computer eines Deutschen, der im Mittelthurgau lebt. Er wurde nun vom Bezirksgericht Weinfelden verurteilt. Er darf aber im Land bleiben. Dies berichtet das «Tagblatt».

Harte Pornografie mit Kindern, Tieren und Gewaltdarstellungen, Bilder und Videos von geköpften und gehängten Frauen wurden gefunden. Zu Tausenden. Dies gab der 62-Jährige bei dem abgekürzten Verfahren zu. Dabei hatten sich Anklage und Verteidigung schon zuvor auf eine Strafe geeinigt.

Der Angeklagte sprach von Neugier und Sammelleidenschaft. Was er beim Anschauen der Bilder empfunden habe, wisse er nicht. Dass er die Bilder besass, stritt er nicht ab. Dies wäre aufgrund der erdrückenden Beweislast auch «aussichtslos» gewesen, sagt der Richter.

Der Mann muss nun eine Busse von 3600 Franken sowie Gerichts- und Verfahrenskosten von 10'208 Franken bezahlen. Eine Geldstrafe von 18'000 Franken wurde bedingt ausgesprochen. Zudem darf er in der Schweiz bleiben – nur dank Glück.

Zum «Eigenkonsum besessen»

Denn es konnte nicht nachgewiesen werden, dass er die Dateien weitergeschickt hat. Das hätte zu einem Landesverweis geführt. In der Anklage steht, er habe die Bilder und Videos zum «Eigenkonsum hergestellt und besessen».

Auch hält der Arbeitgeber, der von den Straftaten weiss, weiter an dem Deutschen fest. Einschränkungen gibt es für den 62-Jährigen aber: Jegliche organisierte Tätigkeit, die regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen beinhaltet, wurde ihm verboten. Somit darf er nicht mehr regelmässig mit den Lernenden zusammenarbeiten.

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