Ist Sexualstraftäter Peter Vogts Todeswunsch nur eine Inszenierung?

Nadine Brügger
Nadine Brügger

Region Zug,

Sexualstraftäter Peter Vogt wird bis an sein Lebensende verwahrt, weil er noch immer eine Gefahr für seine Mitmenschen darstellt. Jetzt will er Sterbehilfe.

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Sexualstraftäter Peter Vogt will sterben. - SRF

Das Wichtigste in Kürze

  • Der verwahrte Sexualstraftäter Peter Vogt (68) will mit Exit aus dem Leben scheiden.
  • Dass bei lebenslanger Haft der Wunsch nach einem Ende kommt, ist nicht selten.
  • Es sei aber nicht die Aufgabe der Behörden, diesem Wunsch nachzukommen, so der Fachmann.

In Zelle 415 der interkantonalen Strafanstalt Bostadel im Kanton Zug sitzt ein 68-jähriger, übergewichtiger Mann. Peter Vogt atmet schwer, geht an Krücken und möchte sterben. Die Sterbehilfeorganisation Exit soll ihm dabei helfen.

Woher die Todeslust kommt? «Die hatten ihre Genugtuung, ihre Rache», sagte Vogt gestern in der «Rundschau». Wen er damit meint? Die mehr als ein Dutzend Frauen und Kinder, die er in den Siebziger- und Achzigerjahren brutal gewürgt und vergewaltigt hat. Der Frage, ob er diese Taten heute bereue, weicht Vogt im Interview aus.

«Die hatten ihre Rache»

Weil Gutachter ihn noch immer als gefährlich einstufen, wird Vogt bis an sein Lebensende in Bostadel verwahrt bleiben. Doch er hat das Gefängnis satt: «Das Leben hat doch gar keinen Sinn mehr. Was soll ich denn am Leben bleiben, damit man mich einsperren kann?» Er habe genug von der «Psycho-Folter» in seiner Haftanstalt, schreibt er in seinem Sterbegesuch an Exit. Weil für Sterbehilfe eine unheilbare Erkrankung vorliegen muss, führt Vogt einerseits ein Lungenleiden an, andererseits seine nicht therapierbare Persönlichkeitsstörung. «Nicht therapierbar heisst unheilbar», sagt er. Das müsste doch reichen für die Sterbehilfe, oder nicht?

bostadel
Die interkantonale Strafanstalt in Bostadel ZG. - Keystone

Exit behandelt die Anfrage wie jede andere auch. Doch Exit entscheidet nicht alleine, ob die Sterbehilfe im Fall Vogt gestattet wird. Da haben auch die Behörden ein Wort mitzureden. Der Todeswunsch des Insassen sei nachvollziehbar, sagt Laszlo Polgar, Leiter des Amts für Justizvollzug in Bern.

«Für die Opfer unerträglich»

Laszlo Polgar, Leiter des Amts für Justizvollzug in Bern.
Laszlo Polgar, Leiter des Amts für Justizvollzug in Bern. - Screenshot SRF Rundschau

«Aber unser Auftrag ist ein anderer, als Leute im Strafvollzug sterben zu lassen», so Polgar. Deutliche Worte. Denn man müsse nicht nur an den Täter denken. «Es wäre eine sehr schwierige Botschaft an die Familien der Opfer», sagt Polgar. «Unerträglich», fügt er noch an.

«Vogt inszeniert sich»

Zudem geht der Leiter des Amts für Justizvollzug davon aus, dass Vogt nicht nur das Lebensende im Visier hat, sondern vor allem öffentliche Kritik am Haftregime üben will. Denn sein Verhalten, auch im Interview der Rundschau, sei ein sehr Aufmerksamkeits-heischendes. Polgar findet dafür klare Worte: «Die Gefahr, aus dem Leben zu scheiden, ist bei Herrn Vogt nicht so dramatisch.» Und: «Ich glaube, er inszeniert sich ein Stück weit auch.»

Vogt wäre nicht der erste, der den Wunsch zu Sterben als Instrument für mehr Aufmerksamkeit nutzt: In Belgien bekam ein Straftäter mit dem gleichen Wunsch schliesslich vom Gericht das Recht zu sterben. Wahr nahm er es allerdings dann doch nicht.

Soll Peter Vogt mit Hilfe von Exit seinem Leben ein Ende bereiten dürfen?

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