Verwahrter Vergewaltiger Peter Vogt will sterben – darf aber nicht
Bis zu seinem Lebensende wird Peter Vogt im Gefängnis verwahrt. Aus gesundheitlichen Gründen will er den Freitod und bringt damit die Justiz in die Zwickmühle.
Das Wichtigste in Kürze
- Der 68-jährige Peter Vogt wird wegen Vergewaltigung lebenslang verwahrt.
- Er ist nicht bei guter Gesundheit und möchte einen Freitod begehen – ein Präzedenzfall.
- Denn es gibt keine rechtlichen Grundlagen für einen begleiteten Suizid in Haft.
«Für was soll ich am Leben bleiben, damit man mich einsperren kann?» Diese Frage stellt sich Peter Vogt. Der 68-Jährige will einen begleiteten Suizid – dieser wird ihm aber verweigert. Denn: Vogt sitzt im Gefängnis in Bostadel ZG und wird bis an sein Lebensende verwahrt. Der Grund: Er hat über ein Dutzend Frauen vergewaltigt.
Laut einem Gutachter habe er «eine schwere und nicht therapierbare psychische Störung». In den 70er- und 80er Jahren wurden zahlreiche Frauen von ihm angefallen, gewürgt und vergewaltigt. Er sei immer noch gefährlich, urteilen Psychiater. Gegenüber der «SRF»-Sendung «Rundschau» rechtfertigt er seinen Wunsch, sterben zu wollen: wegen einer schweren Lungenkrankheit falle ihm das Atmen schwer, gehe an Krücken und müsse täglich 17 Tabletten einnehmen. «Ich habe keine Lust zu ersticken», ergänzt er.
«Mir geht die Kraft aus»
Rechtliche Grundlagen für einen Freitod bei Verwahrten gibt es in der Schweiz keine. Der Exit steht nur Menschen mit einer tödlichen Diagnose oder für Personen mit unzumutbaren Beschwerden als Option vorbehalten – und diese würde Peter Vogt wohl nicht erfüllen. Für den Vergewaltiger unverständlich, die Gesellschaft und seine Opfer hätten ihre Rache gehabt: «Mir geht die Kraft aus».
Ein Dilemma für die Justiz. Die kantonale Justizdirektorenkonferenz (KKJPD) beauftragte das Kompetenzzentrum für Justizvollzug, Grundlagen für den Exit im Gefängnis zu erarbeiten. Laszlo Polgar, der zuständige Leiter dieser Behörde im Kanton Bern, missfällt die Idee: «Dem Sühnegedanken der Gesellschaft muss Rechnung getragen werden». Es könne nicht sein, dass ein Straftäter einfach sagt ‹Mir gefällt das nicht, ich scheide aus dem Leben›, so Polgar gegenüber «SRF». Der Wunsch zum erlaubten Selbstmord komme nicht nur von Peter Vogt – dieser kenne mindestens vier weitere Häftlinge, die mit ähnlichen Gedanken spielen.
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