Petition fordert mehr Schutz für Schweizer Fische
Wasserturbinen sind eine Quelle für Strom, aber auch ein Ursprung für den Tod vieler Fische. Der Fischerei-Verband fordert nun in einer Petition mehr Schutz.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Fischerei-Verband und Tierschützer fordern mit einer Petition mehr Schutz für Fische.
- Viele heimische Fische würden in Turbinen von Wasserkraftwerken ihren Tod finden.
- Heute Donnerstag haben sie die Petition dem Bundesrat übergeben.
Der Schweizerische Fischerei-Verband fordert Bundesrat und Parlament auf, heimische Fische besser zu schützen. Turbinen von Wasserkraftwerken seien Todesfallen für Fische. Das gelte es zu beachten bei den bis 2030 anstehenden Sanierungen von rund 1000 Anlagen in der Schweiz.
Eine entsprechende von fast 34'000 Personen unterzeichnete Petition ist am Donnerstag in Bern übergeben worden. Um die Wasserkraftwerke diesbezüglich zu sanieren, fehlen laut dem Fischerei-Verband und den Umweltorganisationen WWF Schweiz und Aqua Viva das Wissen sowie die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen.
Unsere #Fische sterben in den Turbinen der Wasserkraftwerke. Der Bundesrat muss handeln! Hier geht’s zur Petition https://t.co/ctlzEWWufT pic.twitter.com/XkgrEiJ7RG
— WWF Schweiz (@WWF_Schweiz) May 17, 2018
Das dringlichste Problem für den Fischabstieg sehen die Umweltorganisationen Aqua Viva und WWF Schweiz bei Grossanlagen mit einer Durchflussmenge von mehr als 100 Kubikmeter pro Sekunde. Der Bundesrat müsse dafür sorgen, dass in die Forschung, in Fachstellen sowie in die Entwicklung von technischen und betrieblichen Lösungen für Grosskraftwerke investiert werde.
Gefährliche Durchflussmenge bei Wasserturbinen
Das 2011 revidierte Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Betreiber von Wasserkraftanlagen dazu, bis 2030 Sanierungen umzusetzen. Die Kantone haben im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) bis Ende 2014 ermittelt, bei welchen Wasserkraftanlagen Massnahmen nötig sind.
Bisher hat es nach Ansicht der Petionäre aber viel zu wenige Sanierungen gegeben. Mit dem jetzigen Tempo würden der Bund und die Kantone die Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes verfehlen.