Petition «Solidarität ist kein Verbrechen» eingereicht

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Bern,

Die Organisationen Amnesty International und Solidarité sans frontières haben die Petition «Solidarität ist kein Verbrechen» eingereicht.

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Das Logo der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. - Facebook/Amnesty International Schweiz

Das Wichtigste in Kürze

  • Solidarité sans frontières und Amnesty International reichten eine Petition ein.
  • Diese heisst «Solidarität ist kein Verbrechen».

Die Organisationen Solidarité sans frontières und Amnesty International haben heute Mittwoch die Petition «Solidarität ist kein Verbrechen» eingereicht. Die 29'281 Unterzeichnenden fordern: Personen, die «uneigennützig und aus achtenswerten Gründen anderen Hilfe leisten», sollen strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden dürfen.

Heute würden «immer häufiger» Personen vor Gericht gestellt, wenn sie anderen Menschen «in einer schweren Notlage» helfen. Grund dafür gibt der Art. 116 des Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) gegen den sie somit verstossen, schreiben die Organisationen in den Unterlagen.

Dieser Artikel stellt Beihilfe zur illegalen Ein- beziehungsweise Ausreise oder zum illegalen Aufenthalt unter Strafe. Doch Solidarität sei kein Verbrechen, sie solle ermutigt und nicht geahndet werden, schreiben die Organisatoren.

972 Personen wegen Verstosses verurteilt

Gemäss den Unterlagen sind im vergangenen Jahr 972 Personen wegen Verstosses gegen diesen Artikel verurteilt worden. Ein Grossteil der Urteile betreffe Personen, die «uneigennützig» einer anderen Person in einer «Notsituation» geholfen hätten.

Solche Verurteilungen würden jedoch gegen die Deklaration zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger verstossen. Diese nahm die Uno-Vollversammlung im Jahr 1998 an, erläutert Rechtsanwältin Melanie Aebli in den Unterlagen.

Schweiz ist ein Sonderfall

Die Schweiz sei mit der «rigiden Gesetzgebung» ausserdem zunehmend ein Sonderfall, meint Reto Rufer, Verantwortlicher für Menschenrechte bei Amnesty International. In Frankreich, Deutschland oder Schweden werde Beihilfe zu illegalem Aufenthalt nur dann bestraft, wenn die «Hilfe» profitorientiert sei. Das ist etwa bei Schleppern der Fall.

Bei den Parlamentsdiensten eingereicht wurde zudem eine von 200 Anwältinnen und Anwälten unterzeichnete Erklärung mit demselben Inhalt. Weiter ist im Parlament die parlamentarische Initiative «Solidarität nicht mehr kriminalisieren» von Lisa Mazzone (Grüne/GE) hängig. Gemäss dieser soll der Wortlaut im AIG dahingehend angepasst werden. Es soll heissen, «Personen, die Hilfe leisten, sich nicht strafbar machen, wenn sie dies aus achtenswerten Gründen tun».

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