Pierin Vincenz: Bedingte Geldstrafe wird relevant beim Prozess
Vor fünf Jahren wurde eine bedingte Geldstrafe für Pierin Vincenz verhängt. Bei seinem Prozess wird nun die Strafe in der Höhe von 60'000 Franken zum Thema.
Das Wichtigste in Kürze
- Anfang November wurde gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz Anklage erhoben.
- Dem 64-Jährigen wird unter anderem Betrug, Bestechung und Veruntreuung vorgeworfen.
- Allerdings spielt noch eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 60'000 Franken eine Rolle.
Der 64-jährige Pierin Vincenz ist der ehemalige Chef der Raiffeisen Schweiz. Gegen den Manager läuft aktuell ein Verfahren wegen Betrugs, Veruntreuung, Bestechung und Urkundenfälschung. Allerdings gibt es eine weitere Komponente, die eine wichtige Rolle spielen könnte: eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 60'000 Schweizer Franken.
Doch alles von Anfang: Am 15. Juli 2015 war Vincenz mit 34 Kilometern pro Stunde zu schnell unterwegs ins Tessin. Der damalige Raiffeisen-Chef erhielt daraufhin eine Busse in der Höhe von 15'000 Schweizer Franken, wie die «Handelszeitung» berichtet. Zudem sollte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen mit je 3000 verhängt werden.
Die Urner Oberstaatsanwältin Beatrice Kolvodouris Janett verordnete allerdings eine bedingte Geldstrafe. Das bedeutet, dass für Pierin Vincenz eine dreijährige Probezeit gilt. Sollte er in diesen Jahren erneut gegen ein Gesetz verstossen, müsste er die 60'000 Franken zahlen. Ist er jedoch in kein weiteres Vergehen verwickelt, verfällt der offene Geldbetrag.
Klage gegen Pierin Vincenz
Anfang November wurde nun bekannt, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef erhoben hat. Sieben weitere Personen waren ebenfalls von den Ermittlungen betroffen. Vincenz wird gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung und passive Bestechung zum Nachteil von Aduno und Raiffeisen vorgeworfen.
Nun kommt die bedingte Geldstrafe ins Spiel, denn einige dieser Vergehen fallen in die dreijährige Probezeit zwischen 2015 und 2018. Der verfahrensführende Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel soll laut der Zeitung auf eine Zahlung verzichten. Und das, obwohl Vincenz durch seine Vergehen eigentlich zahlungspflichtig wäre.
Dieses Vorgehen ist allerdings nichts Ungewöhnliches, heisst es weiter im Artikel. Denn solange die neuen Vergehen nichts mit den Vorherigen zu tun haben, muss die Geldzahlung nicht wahrgenommen werden.
Muss der Multimillionär die 60'000 Franken nun zahlen oder nicht? Der Prozess soll 2021 starten, dabei wird der offizielle Entscheid gefällt.