Pierre Maudet wurde in angeblicher Abhöraffäre entlastet

Keystone-SDA
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Genève,

Die Untersuchung gegen Pierre Maudet wegen einer angeblich unbewilligten Abhörung wurde eingestellt, das gab die Genfer Staatsanwaltschaft bekannt.

Pierre Maudet führt ein Gespräch.
Pierre Maudet waren wegen eines laufenden Strafverfahrens bereits Mitte September zahlreiche Kompetenzen entzogen worden. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Pierre Maudet hatte angeblich Gepäckträger am Genfer Flughafen unbewilligt abhören lassen.
  • Die Staatsanwaltschaft hat keinerlei glaubwürdig erscheinenden Indizien dafür gefunden.

Der angeschlagene Genfer FDP-Staatsrat Pierre Maudet ist in einer angeblichen Abhöraffäre entlastet worden. Die Genfer Staatsanwaltschaft stellte eine entsprechende Untersuchung ein, wie sie heute Montag mitteilte.

Die Untersuchung war eröffnet worden, nachdem eine Genfer Tageszeitung im März 2018 von Gerüchten berichtet hatte, wonach Maudet Gepäckträger am Genfer Flughafen ohne Bewilligung durch die Bundesbehörden abhören liess. Über diese angeblichen «wilden» Telefonabhörungen hatte sich auch der Genfer Grossrat Jean Batou der linksaussen Partei «Ensemble à gauche» in einer dringlichen Anfrage an den Genfer Regierungsrat besorgt geäussert.

Keine Indizien gefunden

Die Genfer Staatsanwaltschaft teilte heute Montag mit, dass sie die Untersuchung im Dezember 2018 eingestellt hat. Sie habe keinerlei glaubwürdig erscheinenden Indizien dafür gefunden, dass an den Gerüchten etwas Wahres dran sei, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Sowohl der Nachrichtendienst des Bundes als auch die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Polizei hätten gegenüber der Genfer Staatsanwaltschaft in Abrede gestellt, dass eine solche Abhöraktion stattgefunden habe. Die Bundesbehörden bestritten zudem jeglichen operativen Eingriff durch Maudet.

Hätte Maudet eigenmächtig Telefonabhörungen angeordnet, hätte dies strafrechtliche Folgen haben können. Die Überwachung des Telefon- oder Postverkehrs ist mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz, das seit dem 1. September 2017 in Kraft ist, ausgeweitet worden. Sie darf jedoch nur durch die Bundesanwaltschaft oder den Nachrichtendienst des Bundes angeordnet werden. Zudem muss die Massnahme durch das Bundesverwaltungsgericht abgesegnet werden.

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