Der Pistenchef von Téléverbier wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
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Gstaad und Verbier sind die zwei Winterdestinationen, die in der Schweiz die meisten ausländische Touristen anziehen. (Archivbild) - Keystone

Der Pistenchef des Skigebiets Téléverbier ist wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Kantonsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil nach dem tödlichen Unfall einer italienischen Skitouristin von 2014.

Es reduzierte jedoch aufgrund der verstrichenen Zeit die Anzahl der Tagessätze deutlich, von 90 auf 36. «Die Justiz hat von sich aus eine Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt», sagte der Anwalt des Pistenchefs, Julien Ribordy, am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Verteidigung hat noch nicht entschieden, ob sie den Fall ans Bundesgericht weiterziehen will.

Skifahrerin gegen Sicherheitsseil geprallt

Eine 24-jährige italienische Skifahrerin war im Dezember 2014 in Verbier gegen ein Sicherheitsseil geprallt, das zwischen zwei gepolsterten Holzpfosten gespannt war. Die Frau erlag im Spital von Sitten ihren schweren Verletzungen im Hals und Brustbereich.

Das Seil mit einem Durchmesser von einem Zentimeter, das in einer Höhe von 1,10 Metern auf einer Länge von 9,3 Metern gespannt war, markierte einen Sicherheitsbereich um den Start des Sessellifts. Es sollte verhindern, dass die Benutzer mit den Sitzen kollidieren. Es war nicht mit einem Wimpel oder einer anderen Warnung signalisiert.

Verletzung der Sorgfaltspflicht

Indem der Angeklagte nicht dafür sorgte, dass der Bereich «ordnungsgemäss gekennzeichnet» war, «verletzte er als Garant für die Sicherheit der Pisten des Skigebiets seine Sorgfaltspflicht», schreibt das Kantonsgericht in seinem Urteil.

Ein mit Wimpeln versehenes, gespanntes Seil wäre «ausreichend erkennbar und von weitem sichtbar» gewesen. Somit hätte die Skifahrerin, «deren sportliche Fähigkeiten, Ausrüstung und Geschwindigkeit einwandfrei waren», das Seil erkennen und ausweichen können, fügt das Gericht hinzu. Zudem sei eine solche Sperre bereits in der Vergangenheit einmal errichtet worden.

«Die Tatsache, dass der Angeklagte das strittige Seil nicht persönlich angebracht hat, hebt seine eigene strafrechtliche Verantwortung in keiner Weise auf», urteilte das Gericht weiter. Der Angeklagte könne sich auch nicht durch die Behauptung organisatorischer Versäumnisse seines Arbeitgebers entlasten.

Sicherheitschef trägt Verantwortung

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Angestellte als Pistenchef die Aufgabe, die Sicherheit des Skigebiets gemäss den Normen zu gewährleisten.

Vor dem Kantonsgericht Ende Juni hatte die Verteidigung wiederholt, dass es im Jahr 2014 kein Pflichtenheft gegeben habe. «Mehrere Personen haben im Rahmen des Verfahrens erklärt, dass es nicht Sache meines Mandanten war, die Aufsicht über diesen Start der Anlage durchzuführen», sagte der Anwalt damals. Seiner Ansicht nach hätte man «bis zum Ende des Verfahrens gehen und versuchen müssen, den Angestellten zu identifizieren, der das Seil gelegt hat».

Die Staatsanwaltschaft ihrerseits verzichtete auf ein Erscheinen, beantragte jedoch die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Vor dem Bezirksgericht von Entremont im April 2022 hatte die Staatsanwaltschaft die Auffassung vertreten, dass es «aufgrund der Verantwortungskette nichts geändert hätte, wenn man genau wüsste, wer das Seil gespannt hat». Der Angeklagte hätte als Sicherheitschef des Skigebiets «dieses Problem vor dem Unfall erkennen und aufdecken» müssen,

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