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Postauto-Affäre geht weiter ans schweizerische Bundesgericht

Keystone-SDA
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Bern,

Fedpol wird in der Postauto-Affäre nicht aufgeben: Nun hat das Bundesamt beim schweizerischen Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht.

Schweizerisches Bundesgericht
Ein Postauto. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Berner Obergericht wies die Beschwerde vom Fedpol ab.
  • Nun will das Bundesamt die Postauto-Affäre vors Bundesgericht ziehen.
  • Auch das Verwaltungsverfahren soll wieder aufgenommen werden.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) will in der Postauto-Affäre nicht klein beigeben: Es zieht den Fall weiter ans Bundesgericht. Gleichzeitig will Fedpol das Verwaltungsstrafverfahren wieder aufnehmen.

«Nach eingehender Analyse des Entscheids des Berner Obergerichts» habe Fedpol entschieden, beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen. Dies teilte das Bundesamt am Samstag mit. Es bestätigte damit eine Meldung in den Zeitungen von CH Media.

Fedpol musste Niederlage einstecken

Ende Mai hatte das Fedpol in der Postauto-Affäre eine weitere Niederlage einsteckten müssen: Damals hatte das Obergericht entschieden, nicht auf eine Fedpol-Beschwerde einzutreten. Diese richtete sich gegen einen Rückweisungsentscheid des Berner Wirtschaftsgericht «wegen schwerwiegender Verfahrensmängel».

bundesgericht
Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne entschied klar gegen die Beschwerde des Fahrlehrers. - Keystone

Konkret ging es dabei um die Einsetzung zweier externer Verfahrensleiter in der Postauto-Affäre im Jahr 2018. Dafür habe aber die formelle-gesetzliche Grundlage gefehlt, entschied das Wirtschaftsgericht. Fedpol will nun - wie vom Obergericht gefordert - eine neue Verfahrensleitung rekrutieren und das Verwaltungsstrafverfahren wieder aufnehmen.

Fedpol erhofft sich vom Bundesgericht «eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage des Einsatzes einer Verfahrensleitung durch eine Bundesbehörde in einem Verwaltungsstrafverfahren.» Die Beschwerde wurde am Donnerstag eingereicht, heisst es.

Postauto AG erschlich sich Subventionen

Postauto Schweiz verschleierte seit 2007 durch gesetzeswidrige Umbungen systematische Gewinne im Regionalen Personenverkehr. So wurden Subventionen erschlichen. Dies stellte das Bundesamt für Verkehr (BAV) bei einer ordentlichen Revision fest.

Im Dezember 2018 und im Januar 2019 zahlte die Post die Subventionen an an Bund, Kantone und Gemeinden zurück. Der Betrag belief sich auf 205,3 Millionen Franken.

Postauto AG Affäre
Das Fedpol musste im Verfahren um mutmassliche Widerhandlungen der Postauto AG gegen das eidgenössische Subventionsgesetz eine Niedelage einstecken. (Archivbild) - Keystone

Im Gefolge der Affäre traten alle Mitglieder des Verwaltungsrats von Postauto von ihren Posten zurück. Auch Post-Chefin Susanne Ruoff demissionierte im Juni 2018. Sie übernehme die Gesamtverantwortung, sagte sie damals.

Im Visier der Fedpol-Anklage stehen sechs ehemalige Mitglieder des Post- sowie des Postauto-Kaders. Das Fedpol wirft den Beschuldigten vor, sie hätten in ihren Funktionen das BAV über die effektiven Gewinne des Unternehmens getäuscht. Dies, um Abgeltungskürzungen in den Folgejahren zu vermeiden.

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