Basler Zeitung

Presserat: «Basler Zeitung» verstiess gegen Anhörungspflicht

Keystone-SDA
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Bern,

Der Presserat hat eine Beschwerde des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt gegen die «Basler Zeitung» (BaZ) gutgeheissen. Die Zeitung habe gegen die Anhörungspflicht verstossen.

Logo der Basler Zeitung am Gebäude in Basel.
Logo der Basler Zeitung am Gebäude in Basel. - Keystone

Der Presserat urteilte im Fall eines BaZ-Artikels vom 10. Juni des letzten Jahres mit dem Titel «Lukas Engelberger liess Alte im Stich». In dem Artikel habe es geheissen, die meisten der im Kanton zu jenem Zeitpunkt zu verzeichnenden Corona-Toten hätten in Altersheimen gelebt, teilte der Schweizer Presserat am Freitag mit.

Weiter stand in dem Artikel gemäss Presserat, besonders stark betroffen gewesen sei eine Institution für Demenzkranke, die früh beim von Regierungsrat Engelberger geführten Gesundheitsdepartement um Hilfe ersucht habe. «Doch die Unterstützung kam zu spät.»

Nach einer Intervention des Gesundheitsdepartements publizierte die «Basler Zeitung» am 3. Juli 2020 ein Korrigendum. Darin stellte sie richtig, dass der Institution für Demenzkranke nicht zu spät geholfen wurde, vielmehr habe sie bereits im März 2020 in hohem Masse praktische und medizinische Unterstützung erhalten.

Der Presserat hatte zu klären, ob Engelberger und das Basler Gesundheitsdepartement im Vorfeld angemessen angehört worden waren. Der Presserat verneinte dies.

Engelberger zu indirekt mit Vorwurf konfrontiert

Beim Vorwurf, Engelberger habe «Alte im Stich» gelassen, handelte es sich gemäss Presserat um einen schweren Vorwurf, der eine Verletzung der Sorgfaltspflichten und somit illegales oder damit vergleichbares Verhalten unterstelle. Ein allgemeines Gespräch zum Umgang mit Altersheimen während der Pandemie, wie es der Journalist der BaZ bei seiner Recherche mit der Presseverantwortlichen des Gesundheitsdepartements führte, genüge deshalb nicht.

Vielmehr hätte Engelberger mit dem zur Veröffentlichung vorgesehenen schweren Vorwurf konfrontiert werden müssen. Der Vorwurf hätte zudem präzis benannt werden müssen. Denn nur wenn ein Betroffener wisse, was ihm vorgeworfen werde, könne er entscheiden, ob er Stellung nehmen wolle oder nicht. Indem die «Basler Zeitung» dies unterliess, habe sie gegen die Anhörungspflicht des Kodex verstossen, schrieb der Presserat.

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