Presserat rügt «Walliser Boten» wegen Nennung eines Einsprechers
Der Schweizer Presserat hat den «Walliser Boten» wegen der Nennung eines Namens in der Berichterstattung über den Neubau des Briger Spitals gerügt.
Das Wichtigste in Kürze
- In Brig soll das Spital einen Neubau erhalten.
- Der Walliser Bote nannte in der Berichterstattung einen Einsprecher mit vollem Namen.
- Der Presserat rügte das Blatt nun deswegen.
Die Zeitung «Walliser Bote» hat in einem Artikel über den Neubau des Spitals in Brig den Namen eines Einsprechers überflüssigerweise veröffentlicht. Zudem rügt der Presserat, dass die Zeitung die aufschiebende Wirkung der Einsprache unterschlagen hatte.
Im Bericht über das Baugesuch für das 100-Millionen-Projekt nannte der «Walliser Bote» den vollen Namen des Einsprechers. Dieser hielt in seiner Beschwerde fest, das sei diffamierend und ehrverletzend, wie der Presserat am Dienstag mitteilte. Sein Name sei nicht von öffentlichem Interesse.
Presserat weist Argumente der Zeitung zurück
Der «Walliser Bote» hielt fest, der einsprechende Anwohner habe sich in Leserbriefen zu anderen Grossprojekten bereits namentlich geäussert. Zudem sei sein Name bereits in früheren Artikeln erwähnt worden, ohne dass er sich dagegen gewehrt hätte. Und schliesslich handle es sich beim millionenschweren Spitalneubau um ein Projekt von grösstem öffentlichem Interesse.
Der Presserat wies die Argumentation des Blatts zurück. Mit der «gravierenden Unterlassung», über die einzige Frage zu unterrichten, mit der sich der konkrete Prozess auseinandersetzte – die aufschiebende Wirkung für die Beschwerde – habe der «Walliser Bote» wichtige Informationen unterschlagen.
Der Namen des Einsprechers trage nichts zum Informationsgehalt bei. Auch hohe Kosten eines Bauprojekts könnten nicht rechtfertigen, dass der Name einer Privatperson in den Mittelpunkt gestellt werde. Die Namensnennung zu einem früheren Zeitpunkt sei zudem nicht als Einwilligung zu einer weiteren Nennung zu verstehen.