Presserat weist Beschwerden zu Medienberichten über CS-Besetzung ab
Der Presserat weist die Beschwerden zweier Klima-Aktivistinnen zu Medienberichten über die Besetzung der Credit Suisse am Zürcher Paradeplatz ab.
Das Wichtigste in Kürze
- 2019 besetzten Klima-Aktivisten die Filiale der Credit Suisse am Zürcher Paradeplatz.
- Zwei Frauen legten nun Beschwerde ein, weil sei in Medienberichten identifiziert wurden.
- Der Presserat weist ab, stimmt jedoch zu: Die Namen sollten unkenntlich gemacht werden.
Der Presserat hat die Beschwerden von zwei Frauen gegen tagesanzeiger.ch und die «Sonntagszeitung» abgewiesen. Die Frauen kritisierten, dass sie in einem Artikel mit Vornamen und der Initiale des Nachnamens genannt wurden. Darin ging es um die Besetzung der Credit Suisse durch Klima-Aktivisten in Zürich im Jahr 2019.
Die beiden Frauen legten Beschwerde beim Presserat ein, weil sie mit diesen Angaben ohne ihre Einwilligung identifiziert worden seien. Es sei möglich gewesen, sie mit einer einfachen elektronischen Suche zu identifizieren.
Presserat mit Beschwerdeführerinnen einverstanden
Der Presserat entschied die Frage der Identifizierung zwar zugunsten der Beschwerdeführerinnen, wie er am Freitag mitteilte. Der Vorname und die Initiale des Nachnamens sowie weitere Angaben habe ausgereicht, um die Personen schnell zu identifizieren.
Hätten die Zeitungen auch den Vornamen gekürzt, wäre die Identifikation kaum oder gar nicht möglich gewesen, schreibt der Presserat. Noch besser hätten zwei fiktive Initialen verwendet werden sollen(«Name der Redaktion bekannt»).
Beschwerde dennoch abgewiesen
Dennoch wies der Presserat die Beschwerden ab. Er entschied, dass die beiden Frauen mit ihrer Aktion, der medienwirksamen Besetzung des Eingangs der CS, bewusst die Öffentlichkeit suchten. Deshalb könnten sie sich nicht auf den Schutz vor einer Identifizierung, das heisst, den Schutz ihrer Privatsphäre berufen.
Tagesanzeiger.ch und die «SonntagsZeitung» berichteten im September 2020 darüber, wer an der Besetzung am Zürcher Paradeplatz beteiligt gewesen sei. Der Autor kam zum Schluss, dass etwa ein Drittel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Ausland gekommen sei. Rund 50 Demonstrierende seien in der Folge gebüsst worden.
Zudem wurde auf mehrere Demonstrierende eingegangen, unter anderem auf eine im deutschen Grenzgebiet wohnhafte Frau und eine Frau aus Basel. Beide wurden mit vollem Vornamen und der Initiale des Nachnamens genannt und zu beiden wurden weitere Angaben gemacht.