Pro Velo fordert gesetzlichen Mindestabstand

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Aarau,

Um die Anzahl Velounfälle bei Überholmanövern von motorisierten Fahrzeugen zu reduzieren, fordert Pro Velo einen gesetzlichen Mindestabstand. Die Resolution wurde heute Samstag verabschiedet.

Mindestens anderthalb Meter soll die Distanz beim Überholen betragen.
Mindestens anderthalb Meter soll die Distanz beim Überholen betragen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder zehnte Velounfall passiert bei Überholmanövern.
  • Pro Velo will jetzt einen gesetzlichen Mindestabstand festlegen lassen.
  • Die Resolution wurde am Samstag verabschiedet.

Im Strassenverkehr kommt es oft zu gefährlichen Manövern, wenn Velofahrende von Motorfahrzeuglenkenden mit zu geringem seitlichen Abstand überholt werden. Ein neues Gesetz soll dies nun ändern. Den Anstoss dazu haben die Delegierten von Pro Velo Schweiz gegeben.

Sie verabschiedeten am Samstag in Aarau einstimmig eine Resolution, die einen gesetzlichen Mindestabstand beim Überholen von anderthalb Metern fordert. Die geltenden Regeln reichten nicht, um die Zweiradfahrenden zu schützen, heisst es in einer Mitteilung. Dies halte Menschen vom Velofahren ab.

Jeder zehnte Velounfall passiere bei Überholmanövern von motorisierten Lenkenden, schreibt Pro Velo. Im Gesetz stehe heute lediglich, dass der Abstand «genügend gross» sein müsse. Das müsse nun konkretisiert werden. In vielen Ländern, beispielsweise in Spanien, Portugal, Frankreich, England, gebe es bereits gesetzliche Bestimmungen zum Überholabstand.

Zusätzlich zur Gesetzesnorm soll der Bund mit Sensibilisierungsmassnahmen dazu beitragen, dass die Verkehrsteilnehmer die Gefahren des zu nahen Überholens kennen und mit genügend Abstand überholen, fordert Pro Velo.

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