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Pro Velo und VCS fordern Verbesserungen für Mitnahme von Fahrrädern

Keystone-SDA
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Bern,

Ab Ende März gilt wieder die Reservationspflicht für den Selbstverlad von Velos im Zug. Pro Velo und VCS kritisieren das von den SBB letzte Jahr eingeführte Velo-Mitnahme-System weiterhin. Das knappe Platzangebot, eine nicht funktionierende Reservationspflicht sowie umständliches Ticketing blieben eine Herausforderung.

Safnern
Ein Velo ist an eine Steinmauer angelehnt. (Symbolbild) - Kantonspolizei St.Gallen

Das Wichtigste in Kürze

  • Pro Velo, der VCS verlangen von den SBB entsprechende Verbesserungen, wie es am Freitag in einer Mitteilung hiess.

An der Petition für ein «Offenes System Bahn & Velo» werde festgehalten.

VCS und Pro Velo würden zwar anerkennen, dass die SBB bis zum Jahr 2027 etappenweise rund 400 zusätzliche Veloplätze in den Fernverkehrszügen schaffen wollen. Das Personal sei zwar leicht aufgestockt worden und es seien und auch mehr Gepäckwagons zur Verfügung gestellt worden. Dieser Kapazitätsausbau genüge aber bei weitem nicht, denn die Nachfrage nach Veloplätzen an Wochenenden übersteige das Angebot.

Immer noch ungenügend sei die Reservation über die SBB-App. Es sei keine Stornierung möglich und leere Plätze würden nicht freigegeben. Für bestimmte Züge können nicht mehr als zwei Plätze gleichzeitig reserviert werden, was Familien und Gruppen Probleme bereite.

Obwohl die Reservation obligatorisch sei, müssten Velofahrende mindestens bis zur Saison 2023 warten, bis die Probleme, wie von den SBB angekündigt, behoben werden, so VCS und Pro Velo weiter.

Seit der Einführung der Reservationspflicht am 21. März 2021 erhielten Pro Velo und VCS laut Mitteilung viele negative Rückmeldungen. Deswegen sei letzten September mit zwölf weiteren Verbänden die Petition mit über 540'000 Unterschriften an die SBB übergeben worden.

In der vergangenen Velosaison 2021 sahen sich die SBB mit einem «noch nie dagewesenen Veloboom» konfrontiert. Die SBB prüfen den Umbau weiterer Flotten und berücksichtigen bei neuen Flottenbeschaffungen laut eigenen Angaben die steigende Nachfrage an Veloplätzen.

Die Reservationspflicht gilt in Intercity-Zügen jeweils von Freitag bis Sonntag und an allgemeinen Feiertagen im Zeitraum von Ende März bis 31. Oktober. Im Regionalverkehr (R, S, RE-Züge) sowie in den Interregio-Zügen (IR) können Velos ohne Reservation transportiert werden.

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