Prostituierte auf dem Luzerner Strassenstrich von Frauen ausgeraubt

Merja Silfverberg
Merja Silfverberg

Luzern,

Zwei Frauen haben in einer Serie von Raubzügen Sexarbeiterinnen in Luzern mit einer Pistole überfallen. Das Urteil fällt milde aus.

Prostituierte
Eine Prostituierte wartet im Stadtzentrum auf vorbeifahrende Freier. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Während einem Jahr wurden Prostituierte in Luzern überfallen und ausgeraubt.
  • Bei den Tätern handelte es sich um zwei Frauen und zwei männliche Komplizen.
  • Eine der Täterinnen wurde nun vor dem Kriminalgericht zu einer milden Strafe verurteilt.

Eine Serie von Raubzügen hat vor vier Jahren den Strassenstrich von Luzern erschüttert. Vom August 2017 bis zum August 2018 haben zwei Frauen Prostituierte mit einer Pistole überfallen und ihr Geld gestohlen. Nun wurde eine der Täterinnen vor dem Kriminalgericht verurteilt, wie das Onlineportal «zentralplus» berichtet. Sie muss jedoch weder ins Gefängnis, noch wird sie des Landes verwiesen.

Vier Personen waren an den brutalen Überfällen beteiligt: Die beiden Frauen bedrohten die Sexarbeiterinnen und raubten sie aus, während zwei Männer das Fluchtauto fuhren. Die spärliche Beute teilten sie untereinander auf.

Prostituierte
Eine Prostituierte wartet an der Strasse auf vorbeifahrende Freier. (Symbolbild) - Keystone

Über mehrere Monate zogen sich die Raubzüge hin, bis im August 2018 eine der Täterinnen von der Polizei verhaftet wurde. Dabei handelte es sich um eine 19-jährige Brasilianerin. Bereits in der ersten Vernehmung hat sie zugegeben, die Überfälle mit ihrer WG-Kollegin geplant zu haben.

Mildes Urteil des Kriminalgerichts

Ein Raub kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren und einem Landesverweis von mindestens fünf Jahren bestraft werden. Beides blieb der Täterin jedoch erspart. Stattdessen erhält sie eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Das heisst, sie bleibt auf freiem Fuss, wenn sie innerhalb der nächsten drei Jahre keine weiteren Delikte begeht.

Das milde Urteil begründet die Staatsanwaltschaft damit, dass es sich dabei um einen Härtefall handle. Die Täterin «scheint ihre Taten zu bereuen» und es habe sich auch nicht um eine echte Waffe gehandelt. Auf den Landesverweis sei wegen schlechten Jobaussichten in ihrem Heimatland verzichtet worden, schreibt das Onlineportal.

Busse wurde gestrichen

Das Kriminalgericht akzeptiert damit den Kompromiss von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Nur die beantragte Busse von 1000 Franken wird gestrichen. Den Opfern wurde zwar Schadenersatz zugesprochen, nur ist nicht klar, wo sie sich heute aufhalten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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