Rechtsgrundlage für russische Gelder an Ukraine besteht
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz besteht die Rechtsgrundlage für russische Gelder an die Ukraine.
- Dafür müssten Wladimir Putin und Co. als kriminelle Organisation eingestuft werden.
- Das erklärt der Strafrechtler Mark Pieth.
Die Schweizer Rechtsgrundlage zur Verwendung von russischen Geldern für die Ukraine ist laut Strafrechtler Mark Pieth vorhanden. Dafür müsste der Bund aber den russischen Präsidenten Wladimir Putin und kremlnahe Oligarchen als kriminelle Organisation einstufen.
Gemäss Artikel 72 im Strafgesetzbuch können Vermögenswerte eingezogen werden, «welche der Verfügungsmacht einer kriminellen oder terroristischen Organisation unterliegen», sagte Pieth im Interview mit Tamedia-Zeitungen vom Montag.
«Oligarchen, die die Kriegskasse von Putin füllen, wären in ähnlicher Weise Gehilfen wie die Schergen der Mafia», sagte er weiter. Die Schweiz müsste zudem bei jedem Oligarchen prüfen, ob und inwiefern er noch als Unterstützter des Kremls gelte.
Interessant sei die im Artikel formulierte Umkehr der Beweislast. Bei einer Person, die an einer kriminellen Organisation beteiligt sei oder sie unterstützt habe, werde die Verfügungsmacht der Organisation bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, sagte Pieth. Die Regel verstosse nicht gegen die Eigentumsgarantie.