Am Donnerstag wird wohl der Referenzzinssatz erhöht. Das heisst: Zahlreiche Vermieter können die Miete erhöhen und auch die Teuerung draufschlagen.
Referenzzinssatz
Die Mieten in der Schweiz dürften in Kürze steigen. - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Juni könnten die Mieten in der Schweiz bis zu sieben Prozent teurer werden.
  • Grund dafür ist einerseits die wahrscheinliche Erhöhung des Referenzzinssatzes.
  • Anderseits tragen auch die hohe Teuerung sowie «allgemeine Kostensteigerungen» dazu bei.
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Zum allerersten Mal überhaupt wird wohl am 1. Juni der hypothekarische Referenzzinssatz in der Schweiz angehoben. Für Mieterinnen und Mieter ist das eine schlechte Nachricht: Ihre Wohnung wird deutlich teurer. Denn bei einer Anhebung um 0,25 Prozentpunkte, dürfen die Vermieter den Mietzins um 3 Prozent anheben – sofern sie auch die vorherigen Senkungen weitergegeben haben.

Zur Erinnerung: Bei Einführung im Jahr 2008 hatte der Satz 3,5 Prozent betragen, danach sank er schrittweise. Laut einer Schätzung der Zürcher Kantonalbank basieren derzeit rund die Hälfte aller Mietverhältnisse auf dem aktuellen Referenzzinssatz.

Rechnen Sie mit einer Mieterhöhung am Donnerstag?

Wer heute für seine Wohnung 2000 Franken im Monat zahlt, muss unter Umständen also bald mit einer Miete von 2060 Franken rechnen. Im Jahr sind das Mehrausgaben fürs Wohnen von knapp 720 Franken. Für viele Familienbudgets ist dies ein relevanter Betrag. Umso mehr in Zeiten, in denen die Wohnungskosten wegen der gestiegenen Öl-, Gas- und Stromtarife ohnehin schon massiv teurer geworden sind.

Teuerung und «allgemeine Kostensteigerungen»

Doch es kommt noch happiger für die Mieterinnen und Mieter in der Schweiz, denn auch die derzeit relativ hohe Teuerung wird die Mieten zusätzlich antreiben. Die Teuerung darf nämlich bis zu 40 Prozent weitergegeben werden. Beim oben erwähnten Beispiel machen dies nochmals gut 2 Prozent aus.

Die Vermieter können zudem auch noch «allgemeine Kostensteigerungen» überwälzen. Dabei wenden manche Schlichtungsbehörden Pauschalsätze an, wie ein Sprecher des Bundesamts für Wohnungswesens gegenüber «Cash.ch» erklärt. Beim obigen Beispiel macht dies – mit einer angenommenen Pauschale von 0,5 Prozent pro Jahr – nochmals rund 1,6 Prozent aus.

Referenzzinssatz
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten dürfte stabil bleiben. - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Alles in allem könnte ein Vermieter also fast 7 Prozent mehr Miete verlangen. Oder in anderen Worten: Bei obigem Beispiel muss der Mieter unter Umständen bald 2130 Franken pro Monat bezahlen, das sind Mehrausgaben pro Jahr von knapp 1600 Franken.

Hohe Wahrscheinlichkeit für Erhöhung von Referenzzinssatz

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Referenzzinssatz am Donnerstag tatsächlich steigt, ist sehr hoch. Die meisten Experten gehen inzwischen davon aus. Hintergrund der Entwicklung ist, dass sich die Hypozinsen im Zuge der Zinswende von ihren historischen Tiefstständen gelöst haben.

So beliess das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bei seiner letzten Beurteilung im März den Zins zwar noch einmal bei 1,25 Prozent. Auf diesem rekordtiefen Niveau steht er seit März 2020. Doch der dem Referenzzinssatz zugrunde liegende Durchschnittszins auf inländische Hypothekarforderungen stieg schon damals auf 1,33 von 1,18 Prozent.

Referenzzinsatz
Der Referenzzinssatz wurde 2008 eingeführt. Damals betrug der Wert 3,5 Prozentpunkte. - Keystone

Sollte der vierteljährlich berechnete Wert nun auf über 1,37 Prozent steigen, wird der Referenzzinssatz von 1,25 Prozent auf 1,50 Prozent angehoben. Der Grund: Er wird jeweils auf den am nächsten liegenden Viertelprozent-Wert auf- oder abgerundet.

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