Wohnen dürfte in der Schweiz bald noch teurer werden
Wohnen kostet Herrn und Frau Schweizer seit längerem immer mehr. Und demnächst dürfte es für rund die Hälfte der Mieter noch teurer werden. Grund dafür ist der Referenzzinssatz, der demnächst erstmals seit seiner Einführung erhöht werden dürfte.
Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) geht in ihrem am Freitag publizierten Immobilienbarometer davon aus, dass der Referenzzinssatz zum 1. Juni um 0,25 Prozentpunkte erhöht wird. Bislang kannte der hypothekarische Referenzzinssatz, der im Jahr 2008 bei 3,5 Prozent eingeführt wurde, nur eine Richtung: nach unten.
Seit damals sank er bis im März 2020 auf 1,25 Prozent, wo er auch derzeit noch steht. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten und wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vierteljährlich anhand der durchschnittlichen inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken erhoben.
Mieter, deren Mietvertrag auf einem Referenzzins von 1,25 Prozent basiert, müssten nun damit rechnen, dass ihr Vermieter die Nettomieten um drei Prozent erhöht. Mit der zusätzlichen Verrechnung der Teuerung sowie allgemeinen Kostensteigerungen dürften es gar über vier Prozent sein.
Nach der Auswertung der Mietpreisindex-Daten des Bundesamtes für Statistik (BfS) von 2016 bis 2022 kommt die ZKB zum Schluss, dass vom Anstieg bis zu 50 Prozent der Mietverhältnisse betroffen sein dürften. Beim nächsten Anstieg, den die ZKB 2024 erwartet, wären es bis zu 60 Prozent.
«Dies wird bei Mietern der Fall sein, die in der Vergangenheit von den Senkungen des Referenzzinses profitiert haben», schreibt die ZKB. Dabei dürfte es deutliche regionale Unterschiede geben. Zürcher Mieter waren in der Vergangenheit besonders aktiv, die Mietzinsen einzufordern. Dies betreffe aber auch die Mieterschaft, die ihre Wohnung erst vor kurzem bezogen habe und eine hohe Anfangsmiete zahle.
Bei Deutschschweizer Mietern, die in einem Neubau wohnten und einen institutionellen Vermieter hätten, sei die Wahrscheinlichkeit am grössten, demnächst einen unliebsamen Brief des Vermieters zu erhalten, so die ZKB.