Referenzzinssatz

Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Grenchen,

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25. Somit können keine Ansprüche auf Mietsenkungen geltend gemacht werden.

Der Referenzzinssatz bleibt bestehen.
Der Referenzzinssatz bleibt bestehen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Referenzzinssatz bleibt auf seinem Stand von 1,25.
  • Diesen Tiefstand hatte er im März 2020 erreicht.

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.

Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Mittwoch mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im März 2020 gefallen.

Der dem Referenzzinssatz zugrundeliegende Durchschnittszinssatz ist auf 1,23 von 1,25 Prozent gesunken. Dies gegenüber der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes.

Referenzzinssatz noch nie gestiegen

Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist angezeigt, wenn ein von der Nationalbank berechneter Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt. Oder, wenn er auf über 1,37 Prozent steigt. Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.

Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.

referenzzinssatz
Ein unveränderter Referenzzins gibt weder Anspruch auf eine Senkung noch auf eine Erhöhung der Mieten. (Archiv) - Keystone

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 hatte er noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist der 1. Dezember.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

3 Interaktionen
Weihnachtsmarkt
2 Interaktionen

Mehr Referenzzinssatz

snb schweizerische nationalbank
13 Interaktionen
Die Wohnüberbauung Guggach beim Zürcher Brunnenhof.
13 Interaktionen
Mieten
15 Interaktionen
Mieten
7 Interaktionen

Mehr aus Solothurn

stahl gerlafingen
14 Interaktionen
Harley gestohlen.
3 Interaktionen
1 Interaktionen