Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25. Somit können keine Ansprüche auf Mietsenkungen geltend gemacht werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Referenzzinssatz bleibt auf seinem Stand von 1,25.
- Diesen Tiefstand hatte er im März 2020 erreicht.
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.
Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Mittwoch mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im März 2020 gefallen.
Der dem Referenzzinssatz zugrundeliegende Durchschnittszinssatz ist auf 1,23 von 1,25 Prozent gesunken. Dies gegenüber der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes.
Referenzzinssatz noch nie gestiegen
Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist angezeigt, wenn ein von der Nationalbank berechneter Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt. Oder, wenn er auf über 1,37 Prozent steigt. Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.
Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.
Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 hatte er noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise.
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist der 1. Dezember.