Regeln gegen Verkaufsanrufe und Vermittlerprovisionen

Keystone-SDA
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Bern,

Verkaufsanrufe und Vermittlerprovisionen in der Versicherungsbranche sollen nun Standards vom Bundesrat erfüllen.

Versicherungskarten verschiedener Krankenkassen.
Kommission will höhere Steuerabzüge für Krankenkassenprämien. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankenkassen sollen künftig Standards zu Verkaufsanrufe und Vermittlerprovision erfüllen.
  • Der Bundesrat will Aufträge vom Parlament entgegennehmen.

Der Bundesrat will lästigen Verkaufs-Anrufen und überrissenen Vermittlerprovisionen für Krankenkassenpolicen einen Riegel schieben können. Er ist bereit, einen entsprechenden Auftrag aus dem Parlament entgegenzunehmen.

Das erklärte er heute Donnerstag in der Antwort auf eine Motion der Gesundheitskommission des Ständerats (SGK). Diese will Qualitätsstandards im Bereich Grund- und Zusatzversicherung. Mit einer allgemein verbindlichen Branchenlösung soll die telefonische Kaltakquise verboten sowie eine gründliche Ausbildung und ein Beratungsprotokoll für obligatorisch erklärt werden können.

In der Grundversicherung sollen ausserdem Branchenregeln für Provisionen allgemein verbindlich erklärt werden können. Bei den Zusatzversicherungen verzichtet die SGK aus wettbewerbsrechtlichen Gründen auf eine entsprechende Forderung.

2017 berichtete die Sendung «Kassensturz» von Schweizer Fernsehen SRF, dass eine Krankenkasse anstelle der von der Branche vereinbarten 50 Franken Provisionen von 250 Franken für den Abschluss einer Grundversicherungs-Police bezahlt hatte – zusammen mit einer Zusatzversicherung sogar 1500 Franken. Die grössten Krankenversicherer haben daraufhin ihre Regeln für die Kundenwerbung überarbeitet.

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