Nationalratskommission will neues Ärzteregister
Die Gesundheitskommission des Nationalrats will neue Regeln für die Zulassung neuer Ärzte.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Zulassung neuer Ärzte und Ärztinnen sollen neue Regeln entstehen.
- Die Nationalratskommission hat aber einige Änderungen zur Bundesrats-Vorlage.
Die Gesundheitskommission des Nationalrats hiess eine Vorlage des Bundesrats bezüglich neuer Regeln für die Zulassung von Ärzten mit 16 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.
Das teilten die Parlamentsdienste heute Freitag mit. Die Kommission beantragt jedoch zahlreiche Änderungen. Zuletzt beschloss sie, ein neues Register zu schaffen für ambulante Leistungserbringer, die zulasten der Grundversicherung abrechnen dürfen. Damit will sie mehr Transparenz schaffen.
Bereits früher hat die Kommission entschieden, dass die Krankenkassen nur die Leistungen jener Ärztinnen und Ärzte vergüten müssen, die sich am System der elektronischen Patientendossiers beteiligen. Zudem sollen Ärztinnen und Ärzte mindestens zwei Jahre in einem Schweizer Grundversorgerspital gearbeitet haben und über die nötigen Sprachkenntnisse verfügen müssen, bevor sie sich selbständig machen.
Höchst- und Mindestzahlen
Um das Angebot zu steuern, sollen die Kantone nach dem Willen der Kommission nicht nur Höchstzahlen, sondern auch Mindestzahlen festlegen. Alternativ zu dieser Steuerung sollen die Kantone eine Lockerung des Vertragszwangs vorsehen können. Die SGK will die Vorlage zudem rechtlich mit einer einheitlichen Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich verknüpfen.
Mit der Gesetzesvorlage will der Bundesrat den heute geltenden Zulassungsstopp ersetzen. Er schlägt als dauerhafte Lösung eine zahlenmässige Begrenzung und höhere Anforderungen an Ärztinnen und Ärzte vor. Diese sollen unter anderem in einer Prüfung belegen müssen, dass sie das schweizerische Gesundheitssystem genügend kennen.