Regelung der RAV soll nach Unternehmen wirtschaftlich sein

Keystone-SDA
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Zürich,

Das Stellenmeldeverfahren der RAV ist aus Unternehmersicht wirtschaftlich. Die Ergebnisse der Swissstaffing-Umfrage.

Die Rezeption einer RAV-Stelle in Thun.
Das neue Stellenmeldeverfahren wurde von Unternehmen gut bewertet. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Swissstaffing holte sich ein Stimmungsbild der Unternehmer zum RAV-Verfahren.
  • Insgesamt war die Mehrheit zufrieden mit dem Stellenmeldeverfahren. Es sei wirtschaftlich.

Seit einem halben Jahr müssen Unternehmen gewisse Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vorab melden. In einer Umfrage ziehen Unternehmen nun Bilanz: Zwar bringt die Stellenmeldepflicht Einschränkungen mit sich, doch das Meldeverfahren wird insgesamt als wirtschaftsfreundlich beurteilt.

Insgesamt fühlen sich 39 Prozent der 650 befragten Geschäftsführenden und Personalverantwortlichen durch Einschränkungen und administrative Mehrbelastung stark betroffen. Das teilte heute Freitag der Personaldienstleister-Verband Swissstaffing mit, der die Umfrage gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerbeverband beim Markt- und Sozialforschungsinstitut gfs-Zürich in Auftrag gegeben hatte.

Gastgewerbe und Bau stark betroffen

Stark in der Rekrutierung eingeschränkt sieht sich noch jedes vierte Unternehmen. Das gilt besonders für das Gastgewerbe und die Hotellerie. Hier klage jedes zweite Unternehmen über Einschränkungen, sagte Swissstaffing-Ökonom Marius Osterfeld auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Das ist keine Überraschung: Beide Branchen galten schon im Vorfeld als stark betroffen von der Meldepflicht.

Viele Unternehmen seien bei Auftragsspitzen und unvorhergesehenen Ereignissen wie Unfällen und Krankheit kurzfristig auf Personal angewiesen, hiess es in der Mitteilung. Um die Vakanzen rasch besetzen zu können, sei die Ausschreibungssperre von fünf Tagen viel zu lang.

Nachholbedarf bei Vorschlägen

Unzufrieden zeigen sich die betroffenen Unternehmen vor allem mit den Kandidatenvorschlägen der RAV. Nur 31 Prozent beurteilen die Vorschläge als gut.

Laut Osterfeld dürfte dies einerseits mit der Konjunktur zusammenhängen: Viele Stellen unterlägen der Meldepflicht, aber die Arbeitslosigkeit sei inzwischen stark zurückgegangen. Andererseits befänden sich die Kantone und RAV bei der Vermittlung von geeigneten Kandidaten noch in einem Lernprozess.

Einfacher Meldeprozess

Bei der Umsetzung der Stellenmeldepflicht gibt es auch Lob für den Bund und die Kantone: 80 Prozent der befragten Unternehmen finden die Prüfung, ob eine Stelle der Meldepflicht unterliegt, sowie den Meldeprozess einfach.

Seit Anfang Juli müssen Firmen, die offene Stellen von Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8 Prozent besetzen möchten, diese vorab den RAV melden. Während fünf Tagen haben nur die auf den RAV registrierten Stellensuchenden die Möglichkeit, sich auf diese Stellen zu bewerben.

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