Regensdorf: Ehepaar bezieht Renten aus der Schweiz und Türkei

Nau.ch Regional
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Regensdorf,

Ein Ehepaar bezog jahrelang neben seiner Schweizer AHV-Rente auch Renten aus der Türkei, ohne dies anzugeben. Nun wurden die Senioren verurteilt.

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Rentnerin zählt ihr Geld. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ehepaar aus Regensdorf ZH wurde kürzlich wegen Betrugs verurteilt.
  • Die Senioren bezogen eine zusätzliche Rente aus der Türkei, ohne diese zu deklarieren.
  • Nebstdem erhielten sie bereits Unterstützung von ihrer Gemeinde und eine AHV-Rente.

Ein türkischstämmiges Ehepaar aus Regensdorf ZH, 68 und 78 Jahre alt, wurde kürzlich von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland wegen Betrugs verurteilt. Sie hatten eine zusätzliche Rente aus der Türkei bezogen und diese nicht deklariert.

Das Ehepaar bezog in der Schweiz eine AHV-Rente und erhielt zusätzlich Unterstützung von ihrer Wohngemeinde, berichtet «ZüriToday».

Landschaftsaufnahme in der Gemeinde Regensdorf.
Landschaftsaufnahme in der Gemeinde Regensdorf. - keystone

Doch das war ihnen offenbar nicht genug. Sie hatten ein weiteres Konto in der Türkei, auf das monatlich 283 Franken und 40 Rappen eingingen: insgesamt rund 10'000 Franken.

Betrügerisches Verhalten entdeckt

Trotz dieser zusätzlichen Einnahmen verschwieg das Paar ihre türkische Rente gegenüber den Schweizer Behörden. Auf den Formularen ihrer Gemeinde gaben sie diese Einkünfte mehrfach nicht an. Wie die Behörden dem Paar auf die Schliche kamen, bleibt unklar.

Zusätzlich zu ihrer AHV-Rente und den Zusatzleistungen von Regensdorf bezog das Paar noch weitere 21'256 Franken.

Strafe für Rentenbetrug

Nachdem ihr betrügerisches Verhalten entdeckt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland beide zu einer Geldstrafe verurteilt: Je 60 Tagessätze à 30 Franken. Diese Strafen wurden bedingt ausgesprochen. Das Ehepaar muss die 1800 Franken nicht zahlen, solange es sich in den nächsten zwei Jahren nichts zuschulden kommen lässt.

Dennoch müssen die Senioren Bussen von je 400 Franken und Verfahrensgebühren von je 800 Franken bezahlen. Die Strafbefehle sind rechtskräftig.

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Kommentare

User #5937 (nicht angemeldet)

Nur die Spitze des Eisbergs..!

User #9233 (nicht angemeldet)

Setzt ihnen endlich ein Denkmal wie in Berlin.

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