Reservekraftwerk in Birr soll nachgebessert werden

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Aarau,

Aargauer Regierungsrat verlangt eine zeitliche Begrenzung der gelockerten Umweltauflagen für das Reservekraftwerk in Birr AG.

Reservekraftwerk in Birr AG: Der Bundesrat will Massnahmen für die Sicherung der Stromversorgung im Winter gesetzlich verankern. (Archivbild)
Das Reservekraftwerk in Birr: Aargau fordert Nachbesserungen vom Bund. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Die gelockerten Umweltauflagen für das Reservekraftwerk in Birr AG sollen längstens bis Ende 2026 gelten. Das hat der Aargauer Regierungsrat vom Bund in seiner Stellungnahme zur Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke gefordert. Des Bundesrat möchte freie Hand haben.

Es fehlten Angaben zu Beginn und Ende der Verordnung, bemängelte der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zur Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke in einer schweren Strommangellage. Der Bundesrat soll diese «Schubladen-Verordnung» im Notfall in Kraft setzen können.

Der Regierungsrat bezweifelt nach eigenen Angaben «stark», dass diese Blankovollmacht an den Bundesrat rechtskonform beziehungsweise vor einem Gericht Bestand halten würde, hiess es in der Stellungnahme. Der Entwurf weise «in einigen zentralen juristischen und umweltrechtlichen Punkten Schwächen» auf, die zu korrigieren seien.

Die drei bestehenden Anlagen in Birr, Monethey VS und Cornaux NE dürften gemäss Erläuterungen des Bundes höchstens bis Ende 2026 bei einer Mangellage betrieben werden, ohne die Luftreinhalteverordnung (LRV) einzuhalten, hielt der Regierungsrat fest.

Umweltauflagen ab 2027

Spätestens ab dem Jahr 2027 müssten diese Anlagen also LRV-konform betrieben werden. Es bleibe genügend Zeit, diese Anlage im Sinne der Umweltschutzgebung zu ertüchtigen.

Für diese Anlagen könne eine Sanierung bereits heute in die Wege geleitet werden. Neue Anlagen können nach Ansicht des Regierungsrats ohne Erleichterungen bewilligt und in Betrieb gesetzt werden.

Sofern ein Reservekraftwerk die rechtlichen Bestimmungen zu Lärm und Emissionen einhalte, sei es möglich, dass eine Anlage zu einem späteren Zeitpunkt regulär am Markt produziere. Dies setze unter anderem voraus, dass es nicht mehr als Reservekraftwerk bezeichnet werde und seine Funktion als solches verloren habe, hiess es.

Gegen gelockerte Umweltbestimmungen

Der Regierungsrat ist nach eigenen Angaben dagegen, dass das temporäre Reservekraftwerk Birr nach 2026 weiterbetrieben werden kann, wenn es lediglich gelockerte Umweltbestimmungen einhält.

Für den Winter 2023/24 hatte der Bundesrat die Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen im November 2023 in Kraft gesetzt.

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