Ringier muss Spiess-Hegglin für Artikel über 320'000 Franken zahlen
Das Kantonsgericht Zug hat entschieden: Wegen vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln des «Blick» erhält Spiess-Hegglin eine hohe Entschädigung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ringier-Verlag muss Jolanda Spiess-Hegglin über 309'000 Franken plus Zinsen zahlen.
- Dies hat das Zuger Kantonsgericht entschieden.
- Grund sind vier Artikel des «Blick», die ihre Persönlichkeit verletzten.
Das Kantonsgericht Zug hat entschieden, dass Ringier der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wegen vier persönlichkeitsverletzenden Artikel 309'531 Franken plus Zinsen in der Höhe von fünf Prozent zahlen muss. Das Gericht folgte den Berechnungen der Klägerin zu grossen Teilen. Ringier kündigte an, das Urteil anzufechten.
Das Medienhaus Ringier muss gemäss dem Urteil Jolanda Spiess-Hegglin auch eine Entschädigung von 112'495 Franken zahlen. Die Anwältin von Spiess-Hegglin hatte einen Gewinn von 431'000 Franken plus Zinsen geltend gemacht.
Nicht das erste Treffen vor Gericht
Jolanda Spiess-Hegglin und Ringier sahen sich nicht zum ersten Mal vor Gericht. 2022 stellte das Kantonsgericht Zug fest, dass der «Blick» mit vier Artikeln, die gedruckt im «Blick» und online veröffentlicht wurden, die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt habe. Ringier müsse den erzielten Gewinn herausgeben.
Dagegen wehrte sich das Medienhaus. Dessen Anwalt argumentierte in der Verhandlung vor dem Kantonsgericht Ende Oktober 2024 mit «formellen» und «inhaltlichen» Gründen. Die Forderung sei «verjährt», die Gewinnberechnungen «realitätsfremd».
Im nun am Montag publizierten, 57 Seiten umfassenden Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, wird der Klägerin attestiert, ihre angewendeten Kriterien und Überlegungen bei den Gewinnberechnungen seien «grundsätzlich nachvollziehbar» und «überzeugend».
Die Gewichtung der Klägerin sei «jedoch um mehrere Rechnungsfehler zu korrigieren».
Weiter ist zu lesen, dass der Geschäftsführer, der die Höhe seiner Gewinne bestreitet, Detailzahlen vorlegen müsse und sich «nicht mit pauschalem Bestreiten begnügen» könne.
Artikel erzielten Bruttogewinn von 123'000 Franken
Im Urteil wird detailliert aufgelistet, welche Bruttogewinne die einzelnen vier Artikel erzielt haben könnten. So hat einer der Artikel einen Online-Werbeerlös von 68'542 Franken erzielt, aus dem Print resultierte ein Werbeerlös von 33'688 Franken.
Gesamthaft mit dem Erlös aus dem Einzelverkauf und dem Erlös aus dem Abo ergibt sich laut dem Urteil ein Bruttogewinn von 122'097 Franken.
Das Gericht hält im Urteil weiter fest, es sei ausgeschlossen, auf den Franken genau zu eruieren, welche Personal- und Redaktionskosten mit der Publikation der einzelnen vier Artikel angefallen seien. Das sei aufgrund der vorliegenden Datenlage «unmöglich.»
«Gerichte sind sehr zuverlässige Faktenchecker»
In einer Stellungnahme sagte Spiess-Hegglin der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, sie sei sehr glücklich, dass das Gericht der Argumentation und den Herleitungen ihrer Gutachter gefolgt sei.
«Es stellt sich heraus, dass in einer Auseinandersetzung mit der Medienbranche die Schweizer Gerichte die einzigen, aber sehr zuverlässigen Faktenchecker sind», sagte Spiess-Hegglin.
Ringier hat derweil in einer Stellungnahme angekündigt, das Urteil anzufechten. Die Höhe des zugesprochenen Gewinn stehe in keinem Verhältnis zum effektiv erzielten Gewinn, den Ringier dem Gericht im Detail offengelegt und mit einem Gutachten belegt habe, schreibt das Medienhaus.
Zum Verfahren vor dem Zuger Kantonsgericht kam es durch die Berichterstattung des «Blicks» über die Zuger Landammannfeier von 2014. Spiess-Hegglin nahm am Anlass teil, wo es zu später Stunde zu einem intimen Kontakt kam.