Staatsanwalt fordert 9,5 Jahre Haft für «Bandido»
Die Staatsanwaltschaft hat ihr Plädoyer im Rocker-Prozess verlesen. Noch Ende Monat soll das Urteil des Gerichts bekannt gegeben werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft hat im Rocker-Prozess ihr Plädoyer vorgetragen.
- Für einen «Bandido» fordert sie 9,5 Jahre Knast.
- Den zweiten Hauptangeklagten will der Staatsanwalt für 8,5 Jahre hinter Gitter bringen.
Am grossen Rocker-Prozess in Bern hat der Staatsanwalt für einen der beiden Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von 9,5 Jahren gefordert. Der Mann habe sich der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht.
Der angeklagte «Bandido» habe sich zuerst – mit einer Pistole in der Hand – mit einem aus einem Auto steigenden «Bronco» oder «Hells Angel» eine Rangelei geliefert, sagte der Staatsanwalt am Dienstagmorgen am Regionalgericht Bern-Mittelland. Der Angeklagte habe dabei den Finger am Abzug gehabt.
Bei diesem Gerangel habe sich ein Schuss gelöst. Schon dieses Gerangel und der Schuss habe Menschen gefährdet, so der Staatsanwalt. In der Folge habe dann der Mann auch gezielt auf ein stehendes Auto geschossen.
Staatsanwalt fordert 8,5 Jahre Haft für zweiten Hauptangeklagten
Für den zweiten Hauptangeklagten forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 8,5 Jahren. Der Mann habe sich ausser des Raufhandels der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht.
Mit einem 22 Zentimeter langen Messer habe der Mann zweimal mit voller Wucht auf den Rücken eines wehrlos am Boden liegenden Gegners eingestochen, sagte der Staatsanwalt am Dienstag vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. Wer so etwas tue, nehme den Tod eines Menschen in Kauf. Das sei ein «absolut perfides» Vorgehen.
Zudem will die Staatsanwaltschaft einen «Bandido» für vier Jahre hinter Gitter bringen. Dieser soll einen Mann mit einem Elektrokabel angegriffen haben. Der Angeklagte habe sich der versuchten schweren Körperverletzung schuldig gemacht.
Keine Ausschreitungen am Dienstagmorgen
Wer bei einem Tumult von etwa 30 Personen so «herumballere», nehme den Tod eines anderen Menschen in Kauf. Notwehr sei das nicht, so der Staatsanwalt. Es war der erste Antrag des Anklägers – sein Plädoyer ging am späteren Vormittag weiter und dürfte bis Dienstagmittag oder länger dauern.
Vor dem Berner Amtshaus blieb es am Dienstagmorgen ruhig. Weit und breit waren keine Sympathisanten der angeklagten «Bandidos» und «Hells Angels» zu sehen. Auch im Gerichtsgebäude herrschte eine ruhige Atmosphäre.
Strafrechtlich gesprochen wird sämtlichen Angeklagten zur Last gelegt, sich im Mai 2019 an einem Raufhandel beteiligt zu haben. Zwei Männern wird zudem versuchte vorsätzliche Tötung, eventuell schwere Körperverletzung, vorgeworfen. Ein Mann soll sich der schweren Körperverletzung, allenfalls des Versuchs dazu, schuldig gemacht haben.
Bei der Auseinandersetzung in Belp wurden mehrere Personen verletzt, drei davon schwer. Die Polizei hielt damals 34 Personen an und stellte mehrere Waffen sicher, darunter Faustfeuerwaffen.
Streit um ein Clublokal in Belp
Der Staatsanwalt geht laut der Anklageschrift davon aus, dass es zum Streit kam, weil der damals in der Schweiz nicht offiziell vertretene Motorradclub Bandidos in Belp ein Clublokal eröffnen wollte. Die Hells Angels und die mit ihnen verbündeten Berner Broncos wollten das verhindern und die Bandidos einschüchtern.
Diese hatten aber vom bevorstehenden «Besuch» der Gegner Wind bekommen und bewaffneten sich. Einer der Angeklagten, ein 37-Jähriger, befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Ihm werfen die Strafverfolger vor, einen Mann mit einer Schusswaffe schwer verletzt zu haben. Das Urteil will das Gericht Ende Monat bekannt geben.