Rohrschach SG: «Mohrenkopf»-Verkäufer freigesprochen

Riccardo Schmidlin
Riccardo Schmidlin

Rorschach,

Ein Rohrschacher verkaufte im Blackfacing-Look «Mohrenköpfe». Ein Gericht spricht ihn nun vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei.

Mohrenköpfe Schwarzer
Ein Nutzer der Kurznachrichten-Plattform Twitter stört sich an der «Mohrenkopf»-Verkaufsaktion in Rorschach SG. - Twitter/allzeitlikeber1

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann verkaufte im Juni 2020 in Rorschach SG «Mohrenköpfe».
  • Für die Aktion bemalte er sich schwarz und trug eine Perücke sowie ein goldenes Gewand.
  • Das Kantonsgerichtet findet die Aktion unsensibel, aber nicht rassendiskriminierend.

Mit den «Black lives matter»-Protesten entbrannte im Sommer 2020 eine Debatte um das Wort «Mohrenkopf». Darf der mit Schokolade ummantelte Eierschaum noch so genannt werden oder ist dies bereits rassistisch? Viele Hersteller, bis auf den Aargauer Konfiseur Dubler, entschieden sich für letzteres und benannten die Süssigkeit in «Schokokuss» um.

Mohrenköpfe Dubler
Mohrenköpfe der Firma Dubler. Das Schoggi-Produkt wird neu Schokokuss genannt. - Keystone

Die Debatte auf die Spitze trieb der Imbissunternehmer Markus Heim aus Rohrschach SG. Kurzerhand malte er sein Gesicht schwarz an und schlüpfte in ein goldfarbenes Kleid samt schwarzer Chrüseli-Perücke auf dem Kopf. Damit stellte er sich auf die Strasse und versuchte, Original-«Mohrenköpfe» der Firma Dubler zu verkaufen.

Jetzt musste sich das St. Galler Kantonsgericht mit dem Provokateur beschäftigen. Es sprach Heim vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei, wie die Staatskanzlei in einer Mitteilung schreibt.

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Die Nau.ch-Strassenumfrage von 2020 zum Wort «Mohrenkopf». - Nau.ch

Das Gericht urteilte in einem noch nicht rechtskräftigen Entscheid: «Im Ergebnis war die Verkaufsaktion zwar unsensibel und gedankenlos. Sie war aber aufgrund der konkreten Umstände nicht rassendiskriminierend im Sinne des Gesetzes.»

Provokateur nannte Strafbefehl einen «Witz»

Dieser Schluss dränge sich auf, «weil der Beschuldigte alle 350 Süssprodukte in nur zwei Stunden an zahlreiche Personen verkauft hat. Unter anderem auch an dunkelhäutige Menschen», heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei.

Weder während, noch nach der Aktion habe sich Heim abfällig gegenüber dunkelhäutigen Menschen geäussert. Somit kann eine tatsächliche oder in Kauf genommene Herabsetzung nicht nachgewiesen werden.

Wie nennen Sie die Süssigkeit?

Heim beteuerte mehrfach, keine rassistischen Absichten gehabt zu haben. «Hätten es die Leute für rassistisch gehalten, hätte ich wohl kaum so viele verkauft», sagte er. Den Strafbefehl bezeichnete er im Vorfeld als «Witz».

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