Rorschacher «Mohrenkopf»-Verkäufer wehrt sich gegen Strafbefehl

Annina Häusli
Annina Häusli

Rorschach,

Er verkleidete sich als Schwarzer und verkaufte «Mohrenköpfe». Dafür kassierte er einen Strafbefehl, gegen den er sich nun doch wehren will.

Mohrenköpfe Schwarzer
Ein Nutzer der Kurznachrichten-Plattform Twitter stört sich an der «Mohrenkopf»-Verkaufsaktion in Rorschach SG. - Twitter/allzeitlikeber1

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann verkaufte im Juni in Rorschach SG «Mohrenköpfe».
  • Dafür kassierte er einen Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung.
  • Nun will er sich dagegen wehren.

Im Juni geriet ein St. Galler in die Schlagzeilen. Er verkaufte, mitten in der Debatte um Rassismus und den Begriff «Mohrenkopf», die Süssigkeit in der Rorschacher Innenstadt. Dafür verkleidete er sich als dunkelhäutiger Mann, schminkte sich dunkel und trug eine Perücke. Mit dieser Aktion sorgte er für einen Aufschrei.

Die Aktion hatte für den Mann auch rechtliche Konsequenzen. Von der Staatsanwaltschaft St. Gallen erhielt er in der vergangenen Woche einen Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung.

Mohrenköpfe Dubler
Mohrenköpfe der Firma Dubler. Das Schoggi-Produkt wird neu Schokokuss genannt. - Keystone

Die Begründung der Staatsanwaltschaft St. Gallen: Im Zuge des Todes von US-Amerikaner George Floyd sei auch hierzulande die Rassismusdebatte aufgeflammt. Mit seiner Aktion habe er es deshalb zumindest in Kauf genommen, dunkelhäutige Menschen zu diskriminieren.

Zuerst sagte der Verkäufer gegenüber dem «Tagblatt», dass er sich nicht dagegen wehren werde.

«Argumentation weit hergeholt»

Nun folgt die Kehrtwende, wie die Zeitung berichtet. Denn: Ein ehemaliger Untersuchungsrichter riet dem Mann, den Strafbefehl anzufechten. «Er fand, es sei weit hergeholt, den Strafbefehl unter anderem mit dem Tod von George Floyd in den USA in einen Zusammenhang zu bringen.»

george floyd
Ein Bild von einem Andenken für George Floyd im US-Bundesstaat Texas. - AFP/Archiv

Mit seiner Einsprache nimmt der «Mohrenkopf»-Verkäufer auch eine härtere Strafe als die von der Staatsanwaltschaft geforderte bedingte Geldstrafe in Kauf. Dies sei ihm durchaus bewusst, sagt er gegenüber dem «Tagblatt». Er wolle aber keinen Strafbefehl, sondern ein Urteil.

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