Rückwirkende GA-Hinterlegung ab sofort nicht mehr möglich

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Bern,

Auch die Schweizer öV-Branche befindet sich zurzeit auf dem Weg zurück zum Normalbetrieb. Die rückwirkende GA-Hinterlegung gibt es ab sofort nicht mehr.

Das Generalabonnement (GA) kann ab sofort nicht mehr rückwirkend hinterlegt werden. (Archivbild)
Das Generalabonnement (GA) kann ab sofort nicht mehr rückwirkend hinterlegt werden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Der öV kehrt nach der Corona-Krise wieder zum Normalbetrieb zurück.
  • Nun ist auch die rückwirkende Hinterlegung des GA nicht mehr möglich.

Nach gut 12 Wochen kehrt der öffentliche Verkehr (öV) am 8. Juni auch tarifisch wieder zum Normalbetrieb zurück. Die rückwirkende Hinterlegung der Generalabonnemente (GA) ist ab sofort nicht mehr möglich. Streckenbillette sind neu alle generell einen Tag gültig.

Bisher waren Streckenbillette und Klassenwechsel ab einer Reiselänge von 116 Kilometern zehn Tage lang gültig.

Im Sinne einer Vereinfachung und Harmonisierung hat die öV-Branche nun entschieden: Es soll eine generelle Gültigkeit von einem Tag für alle Streckenbillette gelten, wie Alliance Swisspass am Dienstag mitteilte.

Sparbillette und Tageskarten wieder verfügbar

Aus dem Corona-Regime ins reguläre Angebot übergeführt wird gemäss Mitteilung eine Möglichkeit. Das GA soll via Online-Formular kostenlos für 5 bis 30 Tage hinterlegt werden können. Dies wird demnächst auf die Plattform swisspass.ch überführt.

Die rückwirkende Hinterlegung ist jedoch ab sofort nicht mehr möglich, diese war eine Kulanzmassnahme während der Pandemie.

Ab dem 8. Juni wieder erhältlich sind Sparbillette und Tageskarten. Der Verkauf war aufgrund der Covid-19-Pandemie seit dem 19. März eingestellt.

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