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SBB büsst Kunden fürs Schwarzfahren – trotz Abo

Redaktion
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Bern,

Die SBB büsst einen Kunden mit Bern-Abo – obwohl er sich noch in der gezahlten Zone befindet. Dafür erntet das Zug-Unternehmen Kritik vom Konsumentenschutz.

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Das Zugbillett muss immer vor der Abfahrt gekauft werden, stellt die SBB klar. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Berner will im Zug unmittelbar nach Abfahrt sein Ticket lösen.
  • Der Kontrolleur büsst ihn, obwohl er ein Abo für die Berner Zone besitzt.
  • Weil er sie aber verlassen wird, muss er das Ticket früher lösen, meint die SBB.
  • Der Konsumentenschutz wünscht sich mehr Kundenfreundlichkeit vom Bahnbetreiber.

Seit mehreren Jahren ist Milos K.* im Besitz eines Libero-Abos. Für 82 Franken im Monat kann der Stadtberner in der Stadt und Agglo den ÖV frei nutzen.

Nun ist Milos von der SBB gebüsst worden. Obwohl er sich noch in seinen Zonen befunden hat.

Musstest du schon einmal eine Busse wegen Schwarzfahrens zahlen?

An einem Feierabend Ende November steigt Milos für ein Treffen mit Freunden in Bern in den IC-Zug nach Thun – ausserhalb seiner Abo-Zone – ein. Abfahrt.

Milos steht im Zwischenabteil, weil viele Viererabteile schon besetzt sind. Es dauert keine 30 Sekunden, da kommt auch schon der Kontrolleur den Gang entlangzulaufen.

Busse in Bern trotz Bern-Abo

Milos macht sich daran, ein Billett zu lösen.

«Was haben Sie vor?», fragt der SBB-Angestellte nach. «Ich löse mir mein Billett. Im Moment kann ich noch gratis fahren mit meinem Libero-Abo.» Schliesslich befindet er sich noch auf dem Gebiet seines Abos. Erst der Halt in Thun liegt ausserhalb seiner Abo-Zone.

Der Kontrolleur sieht das anders. Ohne lange zu diskutieren, löst er im System eine Busse aus. «Sie haben zu spät gelöst – ich bin nur ausführende Kraft.»

SBB Libero
Der von der SBB gebüsste Passagier hat ein Abo für die Zonen 100/101. Verlässt man diese, muss vor Abfahrt ein Ticket gelöst werden, erklärt die SBB. Dafür gibts Konsumentenschutz-Kritik. - libero-webshop

Milos bleibt ruhig. Das muss doch ein Fehler sein. «Ich kann doch nicht ernsthaft gebüsst werden, obwohl ich mich in ‹meiner› Zone befinde?»

Milos kriegt Rabatt

Doch. Auch auf Nachfrage bei der Hotline-Nummer teilt man ihm mit, dass er das Ticket zu spät gelöst habe. Weil er aber das erste Mal «ohne» Billet in die Kontrolle geriet, reduziert man die Busse um 40 Franken.

Das macht Milos stutzig. «Dass mir die SBB dann auch noch Rabatt auf meine Schwarzfahrer-Busse gab, zeigt: Diese Regel ist doch nicht genug klar!»

Und: «Das Zug-Unternehmen würde mir doch keine Bussen-Vergünstigung geben, wenn es im Recht wäre ...» (Hier kannst du nachlesen, wann es bei der SBB «Bussen-Rabatt» gibt)

«Es ist eine Sache der Kundenfreundlichkeit»

Nicht nur Milos kritisiert die SBB. Er erhält Unterstützung von der Stiftung für Konsumentenschutz. Man verstehe, dass sich Milos ungerecht behandelt fühlt.

Rein rechtlich bewege sich die Bahnbetreiberin wohl nicht in einem Graubereich. «Es ist aber eine Sache der Kundenfreundlichkeit.»

Die SBB sollte hier mehr Verständnis an den Tag legen. «Für den Konsumentenschutz wäre in solchen Fällen mehr Kulanz von den ÖV-Betreibenden wünschenswert.»

Das sagt die SBB zur Kritik

Die SBB stellt aber klar. «Auch in diesem aktuellen Fall muss der Kunde bereits vor Abfahrt des Zuges Richtung Thun ein gültiges Ticket besitzen.»

Die für die Tarife zuständige Alliance Swisspass habe nämlich letzten Mai über den Umgang mit elektronischen Billetts informiert.

Auch da wurde geschrieben, dass ein Ticket stets vor Abfahrt gelöst werden muss, unterstreicht die SBB. Milos hätte in der SBB-App die Option «Libero-Abo plus Anschlussticket» wählen sollen.

ÖV gehen wegen Schwarzfahrern Millionen durch die Lappen

Im Jahr 2023 wurden fast eine Million (918'643) Passagiere ohne gültigen Fahrausweis erwischt. Damit entgingen dem öffentlichen Verkehr insgesamt rund 200 Millionen Franken.

Auffällig sei auch, dass es immer mehr Wiederholungstäter gebe. Fast die Hälfte (46 Prozent) der erfassten Personen fuhren mindestens dreimal innerhalb von zwei Jahren ohne Billett.

Nau.ch berichtete im August auch über einen 64-jährigen Berner, der gar 50 Mal in einem Jahr erwischt wurde ...

*Name von der Redaktion geändert

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Kommentare

User #1059 (nicht angemeldet)

Konsumentenschutz abschaffen, denn wenn diese Organisation auch noch das Gefühl hat sie müsse wegen falsch gelösten Ticket Kulanz fordern ist dies eine Frechheit gegenüber dem ÖV. Wann begreifen die Benutzer des ÖV endlich die klaren Bestimmungen betreff Ticketverkauf. Ticket muss gelöst sein vor der planmässigen Abfahrt. Noch Fragen.

User #3273 (nicht angemeldet)

Schlechte Recherche von NAU! Hätte msn richtig recherchiert und im Zonenbund Libero die „Zonenregel“ richtig gelesen, dann wäre es ganz klar, dass die Gültigkeit der zonen nur geltend gemacht werden kann wenn in der letzten gültigen Zone einen Halt erfolgt. Beispiel Bern Thun: ein Passagier hat Libero Zonen Stadt Bern bis Münsingen. Er will dieses Mal aber nach Thun. Ergo könnte er ein Ticket von Münsingen aus Lösen, muss aber den Regio nehmen welcher in Münsingen hält um seine libero Zonen geltend zu machen. Auf dem direkten iC Bern-Thun ist diese Möglichkeit jedoch nicht gültig ds der Zug in seiner letzten gültigen Libero Zone keinen Halt einlegt. Sonit müsste er um den IC zu benützen ein Ticket Bern-Thun kaufen

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