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SBB-Lokführer dürfen nicht von der BLS abgeworben werden

Rebekka Affolter
Rebekka Affolter

Bern,

Der Mangel an Lokführern in der Schweiz wird immer grösser. Die BLS übernahm zwei Strecken der SBB, darf allerdings nicht auch die SBB-Lokführer übernehmen.

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Die BLS übernimmt zwei Strecken der SBB, darf dabei allerdings nicht auch deren Lokführer übernehmen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz fehlt es zunehmend an Fahrpersonal.
  • Die BLS übernimmt zwei Strecken der SBB – allerdings nicht deren Lokführer.
  • Zwischen den beiden Betrieben herrscht ein Abwerbeverbot für Lokführer.

In der Schweiz mangelt es an immer mehr Fahrpersonal. Daher ziehen die Betriebe auch zunehmend härtere Grenzen, wenn es um ihre eigenen Lokführer geht. Dies bewies vor Kurzem auch die SBB, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.

Die BLS übernimmt zwei Strecken der SBB: Seit Dezember 2019 betreibt sie die Linie Bern–Biel, ab kommenden Dezember wird sie auch Bern–Burgdorf–Olten bedienen. Dabei übernimmt die Bahn allerdings nicht das Personal. Beide Betriebe haben ein Abwerbeverbot für Lokführer unterschrieben.

Auch darf die BLS die SBB-Lokführer ohne Zustimmung des Unternehmens nicht kontaktieren, wie die SBB bestätigte. Dieses Abkommen beruht auf Gegenseitigkeit.

Der Mangel an Lokführern stelle derzeit noch kein Problem für das Bundesamt für Verkehr dar. Sprecher Michael Müller sagte der Nachrichtenagentur SDA, sein Amt greife erst ein, wenn die Betriebspflicht nicht erfüllt werden kann. Dies wäre der Fall, wenn vereinbarte Linien oder Haltestellen nicht bedient werden.

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