SBB und Inclusion Handicap einigen sich teilweise aussergerichtlich
Das Wichtigste in Kürze
- Die SBB und Inclusion Handicap haben sich auf Verbesserungen in den neuen Zügen geeinigt.
- Auf vier von fünfzehn Punkten konnten sich die beiden Parteien aussergerichtlich einigen.
- Über die weiteren Punkte wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Die Behindertenorganisation Inclusion Handicap hat gegen die neuen Doppelstockzüge der SBB Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht im Februar eingereicht, weil sie nicht behindertengerecht seien. Auf vier von fünfzehn Punkten, konnten sich nun die SBB und Inclusion Handicap aussergerichtlich einigen. Über die restlichen Rechtsbegehren wird das Gericht entscheiden müssen.
Die Verhandlungen zwischen der SBB und Inclusion Handicap sind laut Mitteilung damit abgeschlossen. Marc Moser, Inclusion Handicap zeigt sich erfreut: «Wir sind erfreut, dass wir uns bei den vier Punkten einigen konnten. Diese entsprechen dem Behindertengleichstellungsgesetz.»
Zu den Verbesserungen gehören die Entspiegelung der Kundeninformations-Monitoren im Zug und ein durchgängig taktiles Leitsystem für Passagiere mit einer Sehbehinderung. Auch wird neu eine Kennzeichnung bei allen Wagenübergängen angefügt, um das Stolperrisiko zu vermindern. Die Vorrangsitze für Menschen mit reduzierter Mobilität werden mit Piktogramme besser gekennzeichnet.