Schluss mit herkömmlichen Einzahlungsscheinen – neu nur mit QR-Code

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Bern,

In Kürze gilt es ernst: ohne QR-Code keine Einzahlung. Ausnahmen gibt es keine.

QR-Rechnungen
Rechnungen auf einem Bild. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die orangen und roten Einzahlungsscheine sind ab Freitagabend ungültig.
  • Neu muss auf QR-Einzahlungsscheine gesetzt werden.
  • Diese wurden bereits im Juli 2020 eingeführt.

Am Freitagabend ist Schluss mit den orangen und roten Einzahlungsscheinen. Ab Samstag sind diese nämlich nicht mehr gültig und werden durch den digitalen QR-Code ersetzt. Ausnahmen sollen keine gemacht werden: ohne QR-Code keine Einzahlung.

Neu umfasst jeder Einzahlungsschein neben dem prominent sichtbaren QR-Code weiterhin alle Angaben auch in Textform und besteht wie die bisherigen Einzahlungsscheine aus einem Zahlteil und einem Empfangsschein. Entwickelt wurde die QR-Rechnung gemeinsam vom Bund, dem Schweizer Finanzplatz, der Wirtschaft und Konsumentenvertretern.

Zwar wurde der neue Einzahlungsschein bereits im Juli 2020 eingeführt. Aber ganz reibungslos dürfte der Start am Samstag, 1. Oktober dennoch nicht ablaufen. Die Post und die Banken sind laut Patrick Graf von der SIX Interbank Clearing darauf vorbereitet, den Kunden in den Callcentern oder an den Schaltern erklärend behilflich zu sein. Die SIX Interbank Clearing betreibt das System, über das Zahlungen zwischen Finanzinstituten abgewickelt werden.

QR Code
Eine Person scannt einen QR-Code auf einem Einzahlungsschein. - keystone

Es können aber keine Ausnahmen gemacht werden: Kunden in den Postfilialen mit alten Einzahlungsscheinen wird nichts anderes übrigbleiben, als zuerst beim Rechnungssteller eine neue Rechnung zu verlangen und dann damit wiederzukommen.

Konsumenten rät Graf, auch selbst auf die Rechnungssteller zuzugehen, wenn sie im September noch Rechnungen ohne QR-Code erhalten haben. Zumal die Zahlungsfrist oft 30 Tage beträgt. Aber grundsätzlich seien die Unternehmen in der Verantwortung, ihren Kunden korrekte Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen.

Wo die Schweizerinnen und Schweizer aber selbst aktiv werden müssen: Daueraufträge - zum Beispiel für die Miete - müssen im E-Banking oder bei der Bank angepasst werden. Dies kann die Bank auch nicht eigenmächtig für den Kunden übernehmen.

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