Coronavirus: Schule in Emmetten NW stellt Maskengegnerin frei

Keystone-SDA
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Nidwalden,

Eine Lehrerin aus Nidwalden wurde von ihrer Schule freigestellt, weil sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske im Unterricht trug. Die Eltern wurden aktiv.

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Etwa 500 Personen haben sich am Samstagnachmittag in Zürich versammelt, um gegen die «Corona-Lüge» und die Corona-Schutzmassnahmen zu protestieren. - KEYSTONE

Das Wichtigste in Kürze

  • In Emmetten NW wurde eine Primarlehrerin freigestellt.
  • Sie war Mitorganisatorin einer Demonstration gegen die Maskenpflicht.
  • Weil sie auch im Unterricht keine Maske trug, hätten sich viele Eltern beschwert.

Die Schule von Emmetten NW hat eine Primarlehrerin freigestellt, die eine Demonstration gegen die Maskentragpflicht mitorganisiert hat. Die Frau trug aus gesundheitlichen Gründen auch im Unterricht keine Maske. Der Schulrat bestätigte am Dienstag eine Meldung der CH Media-Medien.

Die Lehrerin hatte im September in Altdorf UR eine Kundgebung gegen die Maskentragpflicht organisiert. Er respektiere das Recht auf freie Meinungsäusserung, erklärte der Schulrat in einer schriftlichen Stellungnahme. Er sei sich aber schon damals bewusst gewesen, dass das Verhalten der Frau an der Schule zu Konflikten führen könnte.

Coronavirus: Eltern schritten ein

Diese Befürchtung bewahrheitete sich Anfang November. Seit dann müssen im Kanton Nidwalden wegen der starken Ausbreitung des Coronavirus auch die Lehrerinnen und Lehrer, die im Kindergarten und in der Primarschule unterrichten, eine Maske tragen.

Coronavirus Maskenpflicht
Die Stadt Luzern führt ab Montag eine generelle Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse ein. - Keystone

Die Lehrerin hatte der Schule bereits Mitte Oktober ein ärztliches Zeugnis vorgelegt, das sie vom Tragen einer Maske dispensierte. Es seien umfangreiche Massnahmen erlassen worden, teilte der Schulrat mit. Ziel sei es gewesen, dass die Lehrerin, sowohl in Anerkennung des Arztzeugnisses als auch der Schutzvorschriften, weiter unterrichten könne.

Die Eltern wurden über diese Spezialregelung zugunsten der Lehrerin informiert. Es sei zu grossen Vorbehalten gegen eine Weiterführung der Unterrichtstätigkeit gekommen, hiess es in der Stellungnahme der Schulleitung. Dies sei sowohl gegenüber der Schule wie auch gegenüber der Lehrerin kommuniziert worden. Diese habe sich deswegen einverstanden erklärt, dass sie per sofort freigestellt werde.

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