Schüttelbabys: Diese Massnahmen müssen Spitäler ergreifen
Schweizer Spitäler verzeichnen immer mehr Schütteltraumas bei Babys und Kleinkindern. Im Falle eines Alarms müssen sie schnell handeln und Anzeige einreichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Körperliche Gewalt an Kindern nimmt immer mehr zu.
- Kleinkinder und Babys sind besonders oft von Schütteltraumata betroffen.
- Schon beim geringsten Verdacht müssen die Spitäler handeln und Anzeige einreichen.
Fälle von Gewalt an Kindern gehören in vielen Spitälern immer noch zum Alltag. Im Jahr 2018 wurden in der Schweiz rund 1502 Fälle von Misshandlungen an Kindern erfasst. Den weitaus grössten Teil dieser Misshandlungen machten körperliche Misshandlungen mit aus (29 Prozent).
Zu diesen gehört auch das Schütteltrauma. Bei dieser Form der Misshandlung wird das oftmals noch infantile Kind aus Frustration der Eltern rigoros geschüttelt. Im Jahr 2011 kamen laut der Stiftung Kinderschutz Schweiz beinahe ein Viertel aller betroffenen Kinder um.
Schütteltrauma ist schwer zu erkennen
Daniel Beutler, Spezialarzt Pädiatrie und Leiter der Kinderschutzgruppe des Universitäts-Kinderspitals beider Basel erklärt: «Die Diagnosestellung ist nicht so einfach, da das Kind oft keine äusserlich sichtbaren Verletzungen aufweist. Es braucht eine Bildgebung des Kopfes und des Gehirns. Initial meist mit einer Computertomographie mit der Frage nach Blutungen im Gehirn.»
Weiter müsse das Auge des Kindes sehr genau untersucht werden, um Einblutungen in der Netzhaut zu erkennen. Im Verlauf der Untersuchung werde vom Arzt auch ein MRI durchgeführt. «Dies mit der Frage nach Verletzungen des Nervengewebes im Gehirn, sowie des Rückenmarks», erläutert Beutler. Auch werde mithilfe von Röntgenbildern nach allfälligen Knochenbrüchen gesucht.
«Ausserdem sind am Anfang die Symptome recht diskret und deuten nicht sofort auf eine schwere Verletzung des Gehirns hin.» Dies erschwere die sichere Diagnose noch weiter, so Beutler.
Fall kann bis zur Staatsanwaltschaft gehen
Sobald sich der Verdacht auf Schütteltrauma bei den Ärzten einschleicht, melde die Praxis oder das Spital den Fall umgehend bei der Rechtsmedizin.
Wenn sich, nach ausgiebigen Untersuchungen, der Verdacht erhärte oder gar bestätige, gehe das Institut für Rechtsmedizin noch weiter: «Der Fall wird dann bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.»
Spitäler ermahnen Eltern weiterhin, ihre Kinder nicht zu schütteln. «Symptome können beispielsweise eine unregelmässige Atmung mit Atempausen, Erbrechen, Trinkunlust oder Krampfanfällen sein», zeigt Beutler nochmals auf.