Schweiz führte als drittletztes Land in Europa Frauenstimmrecht ein
Morgen Samstag jährt sich der Tag der Einführung des Frauenstimmrechts zum 50. Mal. In Europa gehört die Schweiz in dieser Kategorie zu den Schlusslichtern.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweizer Frauen erhielten erst 1971 das Stimmrecht auf eidgenössischer Ebene.
- Finnland war das erste europäische Land bei der Einführung des Frauenwahlrechts.
- In Vatikanstadt ist es den Frauen bis heute nicht erlaubt, abzustimmen.
Die Schweiz ist weltweit die zweitälteste kontinuierliche Demokratie nach den USA. Bei der Einführung des Frauenstimmrechts rangiert sie aber am anderen Ende der Liste: Nur Portugal und Liechtenstein waren in Europa noch später. Und die rote Laterne hängt am Heiligen Stuhl.
1906 Finnland, damals ein russisches Grossfürstentum, gibt als erstes europäisches Land Frauen das Wahlrecht.
1913 erhalten die Norwegerinnen das allgemeine Wahlrecht, 1915 die Däninnen. 1917 bekommen die Holländerinnen das passive und 1919 das aktive Wahlrecht.
1917 erhalten die Russinnen und die Estinnen das aktive und das passive Wahlrecht.
1918 gibt's für die Britinnen ein partielles Wahlrecht, Bedingung: mindestens 30 Jahre alt, Besitz. Ab 1928 allgemeines Wahlrecht.
1918 allgemeines Frauenwahlrecht in Lettland, Polen, Deutschland und Österreich
1919-21 Luxemburg, Tschechoslowakei und Schweden
1931 Spanien, 1934 Türkei, 1944 Frankreich
1945 Ungarn, Slowenien, Bulgarien
1946 Italien, 1948 Belgien, 1952 Griechenland
1960 San Marino, 1962 Monaco
1971 Schweiz
1974 Portugal
1984 Liechtenstein
Vatikanstadt, die letzte absolute Monarchie Europas, ist einer von drei Staaten weltweit ganz ohne Frauenstimmrecht. In den letzten Jahren hat es aber wiederholt - erfolglose - Vorstösse gegeben, Ordensschwestern in Synoden das Stimmrecht zu gewähren.