Jubiläen –Frauenstimmrecht und Stimmrecht ab 18
Die Schweiz hat direkt zwei Jubiläen zum feiern: Das Frauenstimmrecht feiert seinen 30. Geburtstag und das Stimmrecht ab 18 ist nun seit 30 Jahren gültig.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Frauenstimmrecht feiert dieses Jahr sein 50. Jubiläum.
- Seit 30 Jahren ist man in der Schweiz ausserdem ab 18 Jahren stimmberechtigt.
Pünktlich zum 50-Jahr-Jubiläum des Frauenstimmrechts legt das Bundesamt für Statistik (BFS) eine Übersicht über dessen Geschichte vor. Erweitert um die Geschichte der Senkung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre.
In manchem gleichen sich die Abstimmungshistorien von Frauenstimmrecht und Stimmrechtsalter 18: Beide Erweiterungen des Stimmvolks benötigten auf eidgenössischer Ebene zwei Anläufe, bis sie eine Mehrheit gefunden hatten.
Und beide wurden in Gemeinden und Kantonen vorgespurt, wo wiederum mehrere Versuche benötigt wurden: In Genf, Basel-Stadt und Zürich etwa kassierte das Frauenstimmrecht viermal ein Nein, bis es auf kantonaler Ebene eingeführt wurde. In der Waadt klappte es 1959 beim ersten, in Neuenburg 1960 beim zweiten Versuch.
30 Jahre: Stimmrechtsalter 18
Ähnlich bei der Senkung des Stimmrechtsalters: Schaffhausen, das Tessin und Zürich beispielsweise brauchten dafür auf kantonaler Ebene vier Anläufe, Basel-Stadt, Uri und St. Gallen drei, während in Nid- und Obwalden schon der erste Schuss sass. 13 Kantone hatten das Stimmrechtsalter 18 bereits, als es schliesslich 1992 in der ganzen Schweiz eingeführt wurde.
In seinem «Tour d’horizon» lässt es das BFS aber nicht bei der Analyse der Abstimmungsergebnisse zur Erweiterung des Stimmrechts bewenden. Es zeigt auch, welche Auswirkungen diese auf die Politik hatten, namentlich die Wahlen.
«Jüngere Stimmberechtigte für Politik begeistern»
Die Zunahme an Kandidaturen führt aber nicht automatisch auch zu einer besseren Repräsentation der Frauen und Jungen im Parlament: «Der Prozess, jüngere Stimmberechtigte für politische Mitbestimmung zu begeistern.» Dies meinte das BFS.
Es sei zumindest bei den Kandidaten deutlich schneller vonstattengegangen als der Einbezug der Frauen in der Politik. Dies sei dem Aufkommen der Jungparteien zu verdanken.
«In den Kantonen sind die Parlamente wie auch auf eidgenössischer Ebene allesamt in Männerhand. Während erst drei Kantone weibliche Mehrheiten in den Regierungen hatten (und aktuell noch haben): Zürich, Thurgau und Waadt».
Wer soll stimm- und wahlberechtigt sein?
Die Diskussion, wer in der Schweiz stimm- und wahlberechtigt sein soll, ist aber noch nicht abgeschlossen: «Einzelne Kantone sind bereits einen Schritt weitergegangen. Es sei mit dem Einbezug von niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern oder der Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre.» Der Kanton Glarus hat 2007 das Stimmrechtsalter 16 auf kantonaler und kommunaler Ebene eingeführt.
Und der Kanton Jura als Vorreiter lässt bereits seit seiner Gründung Ausländerinnen und Ausländer teilweise am politischen Prozess teilhaben. Mittlerweile stimmen und wählen Ausländer in den Kantonen Genf, Jura, Neuenburg und Waadt teilweise mit. In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Graubünden ist es den Gemeinden freigestellt, dieses Recht zu gewähren.