Schweiz soll intergeschlechtliche Kinder besser schützen
Der Verein für intergeschlechtliche Menschen InterAction kritisiert die unnötigen Operationen bei Kindern. Er fordert ein strafrechtliches Verbot.
Das Wichtigste in Kürze
- InterAction will intergeschlechtliche Kinder in der Schweiz besser schützen.
- Der Verein betont die schweren Folgen der «kosmetischen Eingriffe».
- Er fordert ein Verbot gegen nicht lebensnotwendige irreversible Operationen.
Der Verein für intergeschlechtliche Menschen InterAction hat von der Schweiz einen besseren Schutz für intergeschlechtliche Kinder gefordert. Es wird kritisiert, dass unnötige und irreversible Operationen durchgeführt werden.
Solche «kosmetischen Eingriffe» hätten schwere Folgen für die physische und psychische Gesundheit intergeschlechtlicher Kinder, teilte InterAction am Montag mit. Die Operationen seien weder durch psychosoziale Gründe noch aufgrund des familiären und kulturellen Kontexts zu rechtfertigen.
In den vergangenen zehn Jahren habe die Schweiz in ihren Staatenberichten die entsprechenden internationalen Forderungen weitgehend ignoriert, kritisiert InterAction weiter.
Intergeschlechtlichkeit bezeichnet das angeborene Vorhandensein von Geschlechtsmerkmalen, die nicht den Geschlechternormen von Mann und Frau entsprechen. Intergeschlechtliche Personen identifizieren sich jedoch oft als Mann oder Frau. Sie sollten nicht mit einem «anderen Geschlecht» oder der Geschlechtsidentität verwechselt werden.
Verein fordert strafrechtliches Verbot
InterAction fordert die Schweiz konkret dazu auf, ein strafrechtliches Verbot gegen nicht lebensnotwendige irreversible Eingriffe an Kindern einzuführen. Eingriffe ohne rechtswirksame Einwilligung sollen als häusliche Gewalt gelten.
Zudem fordert der Verein die Ausarbeitung eines Aktionsplans. So sollen etwa Variationen der Geschlechtsmerkmale in Schulbüchern und in der medizinischen Ausbildung thematisiert werden. Weiter soll den Eltern und Kindern eine psychologische Beratung zur Verfügung gestellt werden.
Seine Forderungen hat der Verein in den aktuellen Staatenberichtsverfahren zur Istanbul-Konvention des Europarates sowie der Uno-Frauenrechts- und der Kinderrechtskonvention vorgetragen und Vertiefungsberichte verfasst.