Schweizer Armee zieht Victorinox vor Gericht
Das Wichtigste in Kürze
- Der Armee-Zulieferer Armasuisse verklagt den Sackmesser-Produzent Victorinox.
- Victorinox meldete die «Swiss Military» als Sperrmarke in den USA an.
- Der Bund wollte jedoch diese Marke einem anderen Unternehmen vergeben.
Das Schweizer Sackmesser aus dem Haus Victorinox ist international als «Swiss Army Knife» bekannt. Ähnlich dazu ist die Bezeichnung «Swiss Military». Unter diesem Namen will die Schwyzer Messerschmiede ihre Produkte im wachsenden Markt der Vereinigten Staaten verkaufen. Das dürfen sie aber nicht, findet Armeeausrüsterin Armasuisse. Denn: «Swiss Military» sei eine Marke der Schweizerischen Eigenossenschaft.
«Vertrags- und treuwidrig»
Am Donnerstag stehen Victorinox und die staatliche Armasuisse als Vertreterin für den Bund vor dem Handelsgericht in Bern. Der traditionsreiche Messerhersteller hat die Marke «Swiss Military» in den USA als Sperrmarke angemeldet. Das heisst, Victorinox verkauft noch keine Produkte unter diesem Namen, andere Unternehmen können diese Marke jedoch nicht mehr eintragen. Für Armasuisse sei dieser Schritt «vertrags- und treuwidrig», wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.
Der Fall geht auf eine Forderung von Ständerat Thomas Minder aus 2012 zurück, welche damals auf breite Zustimmung stiess. Der Bund soll Bezeichnungen wie «Swiss Military» oder «Swiss Air Force» international in verschiedenen Sprachen schützen. Hintergrund des jetzigen Streits ist, dass der Bund einen Vertrag mit einem unbekannten Schweizer Unternehmen eingehen wollte, welcher diesem ermöglicht hätte, die Marke «Swiss Military» unter anderem in den USA zu verwenden.
Um wie viel Geld gestritten wird, ist unbekannt – und zweitrangig. Es geht darum, wer im gigantischen Markt der USA mit welchen Eidgenossen-Marken Geld verdienen darf. Victorinox äusserte sich gegenüber der Tageszeitung nicht zum aktuellen Rechtsstreit. Armasuisse dürfte beflügelt in den Prozess gehen. Der Bund gewann im Januar vor Bundesgericht in einem ähnlichen Streit. Eine Schweizer Uhrenfirma wollte eine «Swiss Military»-Uhr in der Schweiz vertreiben. Weitaus bekannter ist das Urteil um die «Swiss Army»-Schoggi. Das Handelsgericht entschied damals, dass nur der Bund Schokolade unter diesem Namen vertreiben darf – oder eben ein lizenziertes Unternehmen.