Schweizer Kirchen setzen gleichgeschlechtliche Ehe ungleich um
Das Wichtigste in Kürze
- Die Christkatholische Kirche der Schweiz hat sich für die Homo-Ehe ausgesprochen.
- Ab dem 1. Juli wird das Ehesakrament auch an gleichgeschlechtliche Paare gespendet.
- Je nach Kantonalkirche ist die Umsetzung aber unterschiedlich weit.
Ab dem 1. Juli ist in der Schweiz die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt. Die Evangelisch-Reformierte Kirche der Schweiz (EKS) hat grundsätzlich Ja gesagt zur kirchlichen Trauung. Je nach Kantonalkirche ist die Umsetzung aber unterschiedlich fortgeschritten.
In der Christkatholischen Kirche der Schweiz wird das Ehesakrament gleichzeitig mit der staatlichen Einführung der Ehe für alle eingeführt. Das hat die Nationalsynode der Christkatholischen Kirche am 11. Juni beschlossen.
Die Ehe zivilrechtlich verheirateter Paare wird dann unabhängig vom Geschlecht nach dem gleichen Ritus eingesegnet. Sie wird auch in gleicher Weise in die Eheregister eingetragen.
Die reformierten Kirchen folgten dem Grundsatz, dass sie diejenigen Paare trauen, die auch zivil verheiratet sind. Das heisst es bei der EKS auf Anfrage. 2019 sagte die EKS-Synode Ja zur kirchlichen Trauung für gleichgeschlechtliche Paare nach einer entsprechenden Gesetzesänderung. 2021 bestätigte der EKS-Rat diesen Entscheid.
Gleichgeschlechtliche Ehe unterschiedlich weite umgesetzt
Der Stand der Umsetzung in den verschiedenen Kantonalkirchen ist aber unterschiedlich weit gediehen. Mancherorts habe die Kirchenordnung angepasst werden müssen und anderenorts sei ein Synodebeschluss notwendig gewesen, heisst es dazu bei der EKS. Wie schnell die Umsetzung vonstatten gehe, liege an der jeweiligen Mitgliedkirche.
So können in Basel-Landschaft ab dem 1. Juli alle zivilrechtlich getraute Paare auch in der evangelisch-reformierten Kirche kirchlich heiraten. In Glarus haben die Synodalen im Juni eine Revision der Kirchenordnung mit deutlichem Mehr angenommen. Damit sind im Kanton neu kirchliche Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare möglich.
Das Parlament der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (Refbejuso) hat sich dafür ausgesprochen, dass gleichgeschlechtliche Paare kirchlich getraut werden können. Eine entsprechende Änderung der Kirchenordnung wurde deutlich angenommen.
Nun muss die Änderung noch in einer zweiten Lesung behandelt werden. Der Refbejuso-Synodalrat hielt aber fest, dass keine Pfarrperson gegen ihre Überzeugung zu einer solchen Trauung gezwungen werden könne.
Papst sprach sich gegen gleichgeschlechtliche Ehe aus
Keine Chancen für eine kirchliche Trauung von Homo-Paaren besteht vorerst in der römisch-katholischen Kirche. Der Papst hat sich gegen eine Gleichstellung der Homo-Ehe mit der Hetero-Ehe ausgesprochen. Eine Antwort der Schweizerische Bischofskonferenz (SBK) zur kirchlichen Spende des Ehesakraments für gleichgeschlechtliche Paare stand aus.
«Für gleichgeschlechtliche Paare wäre es vorteilhafter, wenn die geltende Gesetzgebung im Hinblick auf die registrierte Partnerschaft angepasst würde. Dies, anstatt eine Ehe für alle einzuführen», betonte die SBK vor der Abstimmung zur Ehe für alle. Die Zivilehe sei auf die Familiengründung ausgerichtet. Gleichgeschlechtliche Paare müssten aber zu diesem Zweck auf die Fortpflanzungsmedizin zurückgreifen und diese werde von der SBK generell abgelehnt.