Pressefreiheit

Schweizer Medien warnen vor Einschränkung der Pressefreiheit

Keystone-SDA
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Bern,

Die Pressefreiheit in der Schweiz sei in Gefahr, warnt eine breite Medienallianz. Für Diskussionen sorgt insbesondere ein Vorschlag des Ständerats.

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Ein Zugreisender mit Maske liest eine Zeitung. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat hat eine Verschärfung der Zivilprozessordnung vorgeschlagen.
  • Diese gefährde die Pressefreiheit in der Schweiz, findet eine breite Medienallianz.

Eine breite Medienallianz sieht die Pressefreiheit in der Schweiz in Gefahr. Sie fordert vom Nationalrat, in der Sondersession von einer Verschärfung der Zivilprozessordnung abzusehen, die «Massnahmen gegen Medien» vorsieht. Diese Revision hatte der Ständerat vorgeschlagen.

Eine uneingeschränkt funktionierende und freie Medienlandschaft sei wichtig; dies habe sich gerade bei Themen wie dem Bankengesetz und unter dem Einfluss der russischen Propagandamaschinerie rund um den Angriffskrieg gegen die Ukraine gezeigt, mahnt der Verband Schweizer Medien zum Internationalen Tag der Pressefreiheit am (morgigen) Dienstag.

Eine «historisch breite Allianz der Medienbranche» sehe dieses Gut zumindest teilweise in Gefahr.

Der Ständerat sowie beide Rechtskommissionen (RK-N und RK-S) schlügen in der Revision der Zivilprozessordnung vor, in Artikel 266 die Hürde für vorsorgliche Massnahmen gegenüber Medienberichten massiv zu senken.

Änderung würde deutlich mehr Verfahren bringen

Diese Änderung würde dem vorschnellen Stoppen missliebiger, kritischer Recherchen Tür und Tor öffnen und alle Medienschaffenden treffen, warnt der Verband Schweizer Medien in einer Mitteilung vom Montag. Eine solche Gefährdung der Medienfreiheit sei hochproblematisch für die freie Meinungsbildung und Meinungsäusserung als Grundpfeiler der Schweizer Demokratie.

Die vorgeschlagene Änderung würde zu deutlich mehr Verfahren führen. Allzu oft würden nämlich vorsorgliche Massnahmen zu einem Zweck eingesetzt, der nicht der Norm entspreche: als Verzögerungstaktik, um Zeit zu gewinnen. Und gerade für kleine Medientitel bedeuteten solche Verfahren oft einen grossen Aufwand.

Mit einer weiteren Änderung sei die Allianz aber einverstanden, heisst es in der Mitteilung: Im Unterschied zum bestehenden Recht wolle der Bundesrat Artikel 266 insofern ändern, als nicht nur eine drohende, sondern neu auch eine besondere Rechtsverletzung dem oder der Gesuchstellenden einen besonders schweren Nachteil verursachen kann. Damit werde eine seit Jahren bestehende Gerichtspraxis ins Gesetz geschrieben.

Der Medienallianz gehören unter anderen die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG und die Mediengewerkschaften Syndicom, Impressum und SSM an wie auch die Schweizer Journalistenschule MAZ, der Schweizer Presserat und beispielsweise Reporters sans Frontières.

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