Schweizer Polizisten müssen kein Zertifikat haben
Bei der Zertifikatspflicht am Arbeitsplatz blieb der Bundesrat gestern schwammig. Denkbar wäre sie bei der Polizei, doch eine Rechtsgrundlage dafür fehlt. Noch.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der möglichen Zertifikatspflicht am Arbeitsplatz ist noch vieles unklar.
- Sie solle zum Einsatz kommen «wo es Sinn macht», sagte der Bundesrat gestern.
- Ein vorstellbares Einsatzgebiet wäre die Polizei, diese wartet aber noch auf die Kantone.
Der Bundesrat macht Ernst: Die Covid-Zertifikatspflicht wird auf praktisch alle frei zugänglichen Innenräume ausgeweitet. Ab Montag sind Gastrobetriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Veranstaltungen nur noch für Geimpfte, Genesene und Getestete zugänglich.
Viele Fragen beim Zertifikat am Arbeitsplatz
Zu reden gibt dabei nach der Pressekonferenz auch ein Teilbereich, mit dem sich die Behörden offenbar noch nicht abschliessend befasst hatten.
Obwohl sie potenziell noch sehr viel stärkere Einschränkungen für Unzertifizierte mit sich bringt, blieb der Bundesrat bei der Zertifikatspflicht am Arbeitsplatz schwammig. Es könnte zum Einsatz kommen, «wo es Sinn macht», war die offizielle Erklärung. Vorstellbar sind also Berufsgruppen, die überall hinein dürfen müssen wie Polizisten, Sanitäter oder Feuerwehrmänner.
Polizei nimmt Kantone in die Verantwortung
Brisant: Die Polizei muss mit Stichproben kontrollieren, ob die Zertifikatspflicht in Gastro- und anderen öffentlich zugänglichen Betrieben eingehalten wird.
Für Polizisten selbst kann aber noch gar keine Zertifikatspflicht eingeführt werden. «Für eine Zertifikatspflicht fehlt im Moment eine entsprechende Rechtsgrundlage», erklärt Sprecher Adrian Gaugler auf Anfrage. Es sei nun Aufgabe der Kantone zu prüfen, «ob gewisse Massnahmen beim Personal verlangt werden können».
Da aber nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein entsprechender Vorschlag bis Montag auf dem Tisch liegt, muss die Polizei improvisieren. Denn auch unzertifizierte Beamte müssen jederzeit Zugang zu zertifikatspflichtigen Räumen haben.
«Dies lässt sich im Moment nur so umsetzen, dass die Mitarbeitenden, welche Kontrollaufgaben durchführen, eine Maske tragen.»
Die Maskenpflicht bleibt für das gesamte Korps, egal ob geimpft oder nicht. Man kann sich eine Unterscheidung auch gar nicht leisten. Denn geimpft sind erst zwei Drittel. Es brauche aber den ganzen Korpsbestand, damit die Polizei ihren Aufgaben nachkommen könne.