Schweizer Tierschutz fordert klare Pelz-Deklaration
Der Tierschutz fordert genaue Informationen zu Herstellung und Gewinnungsart von Pelzen. Kann der Lieferant diese nicht geben, sollen die Pelze verboten werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Schweizer Tierschutz fordert klare Pelz-Deklaration.
- Den Vorschlag des EDI kritisieren sie als zu schwammig.
Der Schweizer Tierschutz (STS) kritisiert die geplanten Änderungen der Pelzdeklarationsverordnung, des Eidgenössischen Departements des Innern. Sie würden die Deklarationspflicht massiv verwässern, heisst es in einer STS-Mitteilung vom Donnerstag.
Das Departement habe eine Präzisierung einzelner Bestimmungen in Aussicht gestellt. Zur Diskussion stehe aber im Gegenteil eine Aufweichung der bisherigen Deklarationspflicht.
Klare Deklaration
Zwar begrüssen die Tierschützer die explizite Kennzeichnung als Echtpelz beziehungsweise Kunstpelz. Dies ergebe Sinn, da Kunstpelz heute von Laien kaum noch von Echtpelz zu unterscheiden sei.
Neu soll aber die Deklaration «Herkunft unbekannt» angebracht werden. Wenn die Herkunft eines Fells aber keinem geografischen Raum zugeordnet werden könne.
Dies öffne mangelnder Deklaration beziehungsweise Konsumenteninformation Tür und verwässere die Deklarationspflicht massiv, schreibt der Tierschutz. Bereits die bestehende Verordnung kenne eine schwammige Formulierung bezüglich der Gewinnungsart.
Verbot bei unbekannter Herkunft
Der STS habe die Pelzdeklarationspflicht bei der Einführung als notwendige und sinnvolle Konsumenteninformation begrüsst. Zu einer Deklaration gehöre allerdings, dass sich der Konsument über Herkunft und Gewinnungsart des Pelzes informieren könne.
Pelze, bei denen Informationen zu Herkunft und Produktion fehlen, gehörten nicht in den Handel. Der Verkauf dieser Produkte müsse verboten werden.